interne Verweise§ 113 GBV (vom 01.05.2025) ... Gebiet gilt diese Verordnung mit folgenden Maßgaben: 1. Die §§ 43 bis 53 sind stets anzuwenden. 2. Die Einrichtung der Grundbücher richtet ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze
V. v. 24.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 122
Artikel 1 GBEinEEV Änderung der Grundbuchverfügung ... für Verbraucherschutz" gestrichen. 2. Nach § 43 wird der folgende § 43a eingefügt: „§ 43a Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen und ... 2. Nach § 43 wird der folgende § 43a eingefügt: „ § 43a Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen und Solaranlagen (1) Bei Unternehmen, ...
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