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Zitierungen von § 39 GBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 GBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 GBV (vom 09.10.2013)
... Aufschrift des Grundbuchblatts zu benachrichtigen. Die Vorschriften des § 39 Satz 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, ... unverändert bleiben. (2) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 und des § 39 Satz 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden, wenn ein Grundstück in einen anderen ...
§ 68 GBV Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs durch Umschreibung (vom 09.10.2013)
... 44 Abs. 3 der Grundbuchordnung und im übrigen die Vorschriften des Abschnitts VI sowie § 39 mit der Maßgabe, daß die zu übernehmenden Angaben des umzuschreibenden ...
§ 69 GBV Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs durch Neufassung (vom 09.10.2013)
... tunlich, getrennt in einer zweiten und dritten Abteilung dargestellt werden. § 39 gilt nicht. Änderungen der laufenden Nummern von Eintragungen im ...
§ 72 GBV Umschreibung, Neufassung und Schließung des maschinell geführten Grundbuchs (vom 09.10.2013)
... geführten Grundbuchs gelten die Vorschriften der Abschnitte VI und VII sowie § 39 sinngemäß, soweit in diesem Abschnitt nichts Abweichendes bestimmt ist. ... soweit in diesem Abschnitt nichts Abweichendes bestimmt ist. Anstelle von § 39 ist bei der Neufassung § 69 Absatz 2 Satz 5 und 6 anzuwenden. (2) Der Inhalt der ...
§ 91 GBV Behandlung von Verweisungen, Löschungen
... gehen auch dann den allgemeinen Regelungen vor, wenn auf die §§ 1 bis 53 in den §§ 61 bis 89 verwiesen wird. Soweit nach den in Satz 1 genannten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
Artikel 2 DaBaGG Änderung der Grundbuchverfügung
... Blätter desselben Grundbuchbezirks nicht wieder verwendet werden." 12. § 39 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(3)" wird ... 13. In § 40 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 wird jeweils nach der Angabe „§ 39 " die Angabe „Abs. 3" gestrichen. 14. § 44 wird wie folgt ... 20. In § 68 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 39 " die Angabe „Abs. 3" gestrichen. 21. § 69 Absatz 2 wird wie folgt ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 4 wird nach der Angabe „§ 39 " die Angabe „Abs. 3" gestrichen. b) Die folgenden Sätze werden ... geführten Grundbuchs gelten die Vorschriften der Abschnitte VI und VII sowie § 39 sinngemäß, soweit in diesem Abschnitt nichts Abweichendes bestimmt ist. Anstelle von ... soweit in diesem Abschnitt nichts Abweichendes bestimmt ist. Anstelle von § 39 ist bei der Neufassung § 69 Absatz 2 Satz 5 und 6 anzuwenden." b) Folgender ...
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