interne Verweise§ 69 GBV Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs durch Neufassung (vom 09.10.2013) ... Grundbuch kann durch Neufassung angelegt werden. Für die Neufassung gilt § 68 , soweit hier nicht etwas abweichendes bestimmt wird. (2) Das neugefaßte ... kenntlich zu machen. Der übrige Teil des Grundbuchblatts ist nach § 68 oder § 70 zu übernehmen. § 30 Abs. 1 Buchstabe h Nr. 1 ist nicht ...
§ 71 GBV Freigabe des maschinell geführten Grundbuchs ... nach den §§ 68 bis 70 angelegte maschinell geführte Grundbuch tritt mit seiner Freigabe an die Stelle des ... am/zum ... Name(n), 2. in den Fällen des § 68 : Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle ... am/zum ... Unterschrift(en), 2. in den Fällen des § 68 : Zur Fortführung auf EDV auf das Blatt ... umgeschrieben und geschlossen am/zum ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
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