interne Verweise§ 67 GBV Festlegung der Anlegungsverfahren ... Umschreibung nach § 68, durch Neufassung nach § 69 oder durch Umstellung nach § 70 anlegt. Die Landesregierungen oder die von diesen ermächtigen Landesjustizverwaltungen ...
§ 71 GBV Freigabe des maschinell geführten Grundbuchs ... nach den §§ 68 bis 70 angelegte maschinell geführte Grundbuch tritt mit seiner Freigabe an die Stelle des ... Der Freigabevermerk lautet: 1. in den Fällen der §§ 69 und 70 : Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgestellt/neu gefaßt worden und ... einzutragen: 1. in den Fällen der §§ 69 und 70 : Zur Fortführung auf EDV umgestellt/neu gefaßt und geschlossen am/zum ... ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)
neugefasst durch B. v. 30.11.1994 BGBl. I S. 3631, 1995 I S. 249; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 59 SchRegDV ... Das neugefaßte Blatt erhält keine neue Nummer. Für die Umstellung gilt § 70 der Grundbuchverfügung sinngemäß. (3) In der Aufschrift ist anstelle ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/537/v6746.htm