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Zitierungen von § 85 GBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 85 GBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 91 GBV Behandlung von Verweisungen, Löschungen
... auch dann den allgemeinen Regelungen vor, wenn auf die §§ 1 bis 53 in den §§ 61 bis 89 verwiesen wird. Soweit nach den in Satz 1 genannten Vorschriften Unterstreichungen, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 5 EHUG Änderung von Registerverordnungen
... Abrufprotokollierung gelten § 83 der Grundbuchverfügung sowie für die Kosten § 85 der Grundbuchverfügung und die Verordnung über Grundbuchabrufverfahrengebühren ...

Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 2 ERVGBG Änderung der Grundbuchverfügung
... Rechts aufbewahrt; danach werden sie gelöscht." 6. § 85 wird aufgehoben. 7. In § 92 Absatz 2 Satz 1 werden die Angabe „§ ...

Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
Artikel 2 DaBaGG Änderung der Grundbuchverfügung
... Wörter „von zwei Jahren" ersetzt. 30. § 85 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Der Abdruck steht einem ...

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1800; zuletzt geändert durch Artikel 44 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 6 NotAufgÜbG Änderung der Grundbuchverfügung
... wird wie folgt geändert: 1. § 80 Satz 2 wird aufgehoben. 2. § 85 wird wie folgt gefasst: „§ 85 Erteilung von Grundbuchabdrucken durch ... Satz 2 wird aufgehoben. 2. § 85 wird wie folgt gefasst: „§ 85 Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare Der von dem Notar erteilte ... Amtssiegel des Notars versehen und vom Notar unterschrieben ist." 3. Nach § 85 wird folgender § 85a eingefügt: „§ 85a Protokollierung der ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über Grundbuchabrufverfahrengebühren (GBAbVfV)
Artikel 4 V. v. 30.11.1994 BGBl. I S. 3580, 3585; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 4 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
§ 1 GBAbVfV Gebührenhöhe
... den nach § 85 Abs. 1 Satz 1 der Grundbuchverfügung zu erhebenden Gebühren betragen 1.  ... a) bei jedem Abruf von Daten aus einem Grundbuchblatt (§ 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Grundbuchverfügung) 5 Euro, b) bei dem Abruf ... bei dem Abruf von Daten aus Verzeichnissen nach § 12a der Grundbuchordnung (§ 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Grundbuchverfügung) 2,50 Euro für jeden einzelnen Suchvorgang. ...