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Zitierungen von § 104 GBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 104 GBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 103 GBV (vom 01.10.2009)
... (§ 2) nicht, solange die bisherigen Blätter fortgeführt werden (§§ 104 bis ...
§ 105 GBV (vom 01.10.2009)
... solange die alten Vordrucke weder umgeschrieben sind, noch ihre Weiterführung nach § 104 Abs. 2 besonders zugelassen ist. Jedoch ist ein Grundbuchblatt, das für Neueintragungen ...
§ 107 GBV (vom 01.10.2009)
... sind, sind sie für jedes Grundbuchblatt spätestens bei der Neuanlegung (§ 104 Absatz 1) oder bei der Umschreibung des bisherigen Blattes (§ 104 Absatz 2, § 105 Satz ... bei der Neuanlegung (§ 104 Absatz 1) oder bei der Umschreibung des bisherigen Blattes (§ 104 Absatz 2, § 105 Satz 2) anzulegen, und zwar aus sämtlichen das Grundbuchblatt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 2 ERVGBG Änderung der Grundbuchverfügung
... Dokumente, die bereits in Papierform zu den Grundakten genommen wurden. § 97 Übertragung von Papierdokumenten in die elektronische Form (1) Wird ein in ... der Ausgangsdatei übereinstimmt. Protokolle nach § 96 Absatz 2, Vermerke nach § 97 sowie Eingangsvermerke nach § 136 Absatz 1 und 2 der Grundbuchordnung sind ebenfalls in ... sind auch die zugehörigen Protokolle nach § 96 Absatz 2 und Vermerke nach § 97 aufzunehmen. (2) Für die Einsicht in die elektronischen Grundakten gilt § 79 ... 96 wird § 103 und die Absatzbezeichnung wird gestrichen sowie die Angabe „§§ 97 bis 99" durch die Angabe „§§ 104 bis 106" ersetzt. 13. Der ... die Angabe „§§ 104 bis 106" ersetzt. 13. Der bisherige § 97 wird § 104. 14. Der bisherige § 98 wird § 105 und in Satz 1 wird die ... 14. Der bisherige § 98 wird § 105 und in Satz 1 wird die Angabe „§ 97 " durch die Angabe „§ 104" ersetzt. 15. Der bisherige § 99 ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Angabe „§ 97 Abs. 1" durch die Angabe „§ 104 Absatz 1" und die Angabe „§ 97 ... 97 Abs. 1" durch die Angabe „§ 104 Absatz 1" und die Angabe „§ 97 Abs. 2, § 98 Satz 2" durch die Angabe „§ 104 Absatz 2, § 105 Satz ...
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