Die Arbeitserlaubnis kann in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologie, beispielsweise für Beschäftigungen als
- 1.
- System-, Internet- und Netzwerkspezialist,
- 2.
- Software-, Multimedia-Entwickler und Programmierer,
- 3.
- Entwickler von Schaltkreisen und IT-Systemen und
- 4.
- Fachkraft für IT-Consulting
erteilt werden.