§ 3 - Investitionsvorranggesetz (InVorG)

neugefasst durch B. v. 04.08.1997 BGBl. I S. 1996; zuletzt geändert durch Artikel 588 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 22.07.1992; FNA: III-19-4 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz
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§ 3 Besonderer Investitionszweck


§ 3 wird in 17 Vorschriften zitiert

(1) Ein besonderer Investitionszweck liegt bei Grundstücken und Gebäuden vor, wenn sie verwendet werden zur

1.
Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere durch Errichtung oder Erhaltung einer gewerblichen Betriebsstätte oder eines Dienstleistungsunternehmens,

2.
a)
Schaffung neuen Wohnraums,

b)
Wiederherstellung abgegangenen oder vom Abgang bedrohten Wohnraums oder

c)
Durchführung baulicher Maßnahmen, die den Gebrauchswert bestehenden Wohnraums nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltige Einsparungen von Heizenergie oder Wasser bewirken, einschließlich Instandsetzungen, die mit Modernisierungsmaßnahmen verbunden werden,

die Errichtung, Wiederherstellung oder Modernisierung einzelner Ein- und Zweifamilienhäuser in den Fällen der Buchstaben a bis c nur im Rahmen einer städtebaulichen Maßnahme,

3.
Schaffung der für Investitionen erforderlichen oder hiervon veranlaßten Infrastrukturmaßnahmen.

Das Grundstück oder Gebäude darf nur insoweit für den besonderen Investitionszweck verwendet werden, als dies für die Verwirklichung des Vorhabens erforderlich ist.

(2) Bei Unternehmen und einem für dieses benötigten Grundstück des Unternehmens liegt ein besonderer Investitionszweck vor, wenn es verwendet wird,

1.
um Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern oder die Wettbewerbsfähigkeit verbessernde Investitionen zu ermöglichen oder

2.
weil der Berechtigte keine Gewähr dafür bietet, daß er das Unternehmen fortführen oder sanieren wird, oder

3.
um die Liquidation oder Gesamtvollstreckung eines Unternehmens bei nach kaufmännischer Beurteilung sonst auf Dauer nicht zu vermeidender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern.

(3) Die Erteilung eines Investitionsvorrangbescheids für die beantragte investive Maßnahme kann nicht mit der Begründung versagt werden, daß anstelle der Veräußerung des Grundstücks oder Gebäudes die Bestellung eines Erbbaurechts oder die Begründung und Übertragung von Teil- oder Wohnungseigentum möglich wäre. Dies gilt entsprechend für die Möglichkeit der Vermietung oder Verpachtung, es sei denn, daß die Vermietung oder Verpachtung für Vorhaben der in Aussicht genommenen Art üblich ist.

(4) Ein Investitionsvorrangbescheid für einen besonderen Investitionszweck nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c darf nur erteilt werden, wenn ein Verfahren nach § 21b durchgeführt worden ist, ohne daß eine Rückübertragung erfolgt ist.

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Zitierungen von § 3 InVorG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 InVorG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InVorG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 InVorG Verfahren
... Die nach Absatz 2 zuständige Stelle stellt fest, ob die in den §§ 1 bis 3 genannten Voraussetzungen für das beabsichtigte Vorhaben vorliegen und der ...
§ 5 InVorG Anhörung des Anmelders
... (Anmelder), mitzuteilen, daß der Vermögenswert für investive Zwecke nach § 3 verwendet werden soll. Der Mitteilung an den Anmelder ist der Vorhabenplan beizufügen. ...
§ 14 InVorG Verlängerung der Durchführungsfrist
... können, die den Anforderungen an einen besonderen Investitionszweck im Sinne des § 3 Abs. 1 entsprechen. Ist die Nichtdurchführung oder wesentliche Änderung des Vorhabens ...
§ 15 InVorG Widerruf des Investitionsvorrangbescheids
... wird, das den Anforderungen an einen besonderen Investitionszweck im Sinne des § 3 Abs. 1 entspricht und die Nichtdurchführung oder Änderung auf dringenden, vom ...
§ 19 InVorG Öffentliches Bieterverfahren
... Angaben enthalten: 1. den Hinweis auf die Anforderungen des § 3 , 2. die Aufforderung an Anmelder, an dem Verfahren mit Angeboten ...
§ 21 InVorG Investitionsantrag des Anmelders
... oder Gebäude ein Angebot für eine Maßnahme nach den §§ 2 und 3 , so ist der Verfügungsberechtigte verpflichtet, für das Vorhaben des Anmelders einen ... zum Abschluß des bescheinigten investiven Vertrages verpflichtet. (2) § 3 Abs. 4 gilt nicht. (3) Sagt im Verfahren nach Absatz 1 ein anderer Anmelder investive ... Gegenüber einem besonderen Investitionsvorhaben des Anmelders nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 genießen Angebote des Verfügungsberechtigten oder eines anderen ...
§ 21b InVorG Vereinfachte Rückübertragung
... nach Satz 4 das Verfahren mit dem Ziel fortsetzen, einen Investitionsvorrangbescheid nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c in Verbindung mit § 4 oder § 21a zu erlassen.  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
Artikel 2 G. v. 20.12.1993 BGBl. I S. 2182, 2192; zuletzt geändert durch Artikel 158 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 7 GBBerG Verkaufserlaubnis
... befindlichen Gebäudes oder zur Durchführung besonderer Investitionszwecke nach § 3 Abs. 1 des Investitionsvorranggesetzes erforderlich ist. In Ergänzung der ...

Grundstücksverkehrsordnung (GVO)
neugefasst durch Artikel 15 § 1 G. v. 20.12.1993 BGBl. I 2182, 2221; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
§ 7 GVO Verfahren bei Aufhebung der Genehmigung
... Diente das genehmigungspflichtige Rechtsgeschäft einer besonderen Investition (§ 3 des Investitionsvorranggesetzes), so kann bei der Stelle, die nach dem Investitionsvorranggesetz ...

Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG)
Artikel 1 G. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2457; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 20 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 81 SachenRBerG Voraussetzungen, Kaufgegenstand, Preisbestimmung
... in Anspruch genommen werden soll und der Grundstückseigentümer die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Investitionsvorranggesetzes bezeichneten Zwecke verfolgt oder der Nutzer keine ...

Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG)
Artikel 1 G. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2538, 2538; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
§ 23 SchuldRAnpG Kündigungsschutzfrist
... kündigen, wenn er das Grundstück einem besonderen Investitionszweck im Sinne des § 3 Abs. 1 des Investitionsvorranggesetzes zuführen will. (7) Handelt es sich um ein ...
§ 49 SchuldRAnpG Kündigungsschutzfristen
... in Anspruch genommen werden soll und der Grundstückseigentümer die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Investitionsvorranggesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBl. I S. 1268) bezeichneten ...
§ 57 SchuldRAnpG Vorkaufsrecht des Nutzers
...  der Erwerber das Grundstück einem besonderen Investitionszweck im Sinne des § 3 Abs. 1 des Investitionsvorranggesetzes zuführen will. (3) Das Vorkaufsrecht ...

Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG)
neugefasst durch B. v. 29.03.1994 BGBl. I S. 709; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
§ 1c VZOG Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen (vom 25.04.2006)
... für eine Erweiterung des Unternehmens oder eine andere Maßnahme im Sinne des § 3 des Investitionsvorranggesetzes in Anspruch genommen worden ist. (4) Die vorstehenden ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 1 1. BMJBBG Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes
... für eine Erweiterung des Unternehmens oder eine andere Maßnahme im Sinne des § 3 des Investitionsvorranggesetzes in Anspruch genommen worden ist. (4) Die vorstehenden ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Grundbuchvorrangverordnung (GBVorV)
V. v. 03.10.1994 BGBl. I S. 2796; aufgehoben durch Artikel 54 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
§ 2 GBVorV Dringlichkeitsbescheinigung
... oder um deren Vornahme ersucht wird, einem besonderen Investitionszweck im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 des Investitionsvorranggesetzes dient und die Angelegenheit unter ...

Zuordnungsergänzungsgesetz
Artikel 17 G. v. 20.12.1993 BGBl. I S. 2182, 2232; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
§ 6 ZErgG Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen
... für eine Erweiterung des Unternehmens oder eine andere Maßnahme im Sinne des § 3 des Investitionsvorranggesetzes in Anspruch genommen worden ist. (4) Die vorstehenden ...


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