§ 3 - FS-Strecken-Kostenverordnung (FSStrKV)

V. v. 14.04.1984 BGBl. I S. 629; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 177 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154
Geltung ab 01.01.1986; FNA: 96-1-22 Luftverkehr
| |

§ 3



(1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem die Mehrseitige Vereinbarung über Flugsicherungs-Streckengebühren vom 12. Februar 1981 in Kraft tritt.

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt.

(3) Der Tag des Inkrafttretens und des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed