Zitierungen von § 43 BDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 BDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Unfallkasse des Bundes
A. v. 09.12.2003 BGBl. 2004 I S. 382
I. BUKDiszAnO Übertragung von Befugnissen
... zuständig war. Die Befugnisse des Vorstandes nach den §§ 35 und 43 des Bundesdisziplinargesetzes bleiben hiervon ...

Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Unfallversicherung Bund und Bahn
A. v. 24.09.2015 BGBl. I S. 1717
I. UVBZustÜbAnO Übertragung von Befugnissen
... zuständig war. Die Befugnisse des Vorstandes nach den §§ 35 und 43 des Bundesdisziplinargesetzes bleiben hiervon ...

Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMinASBDGAnO)
A. v. 02.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 113
II. BMinASBDGAnO Unterrichtung
... Vermerk in Kopie vorzulegen. Die Berichtspflichten nach § 35 Absatz 1 und § 43 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes bleiben ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Artikel 1 BDVfBG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes
... über die Höhe solcher Einkünfte Auskunft zu geben." 15. § 43 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 werden die Wörter „oder ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
A. v. 18.04.2002 BGBl. I S. 1800; aufgehoben durch A. v. 19.10.2006 BGBl. I S. 2500
I. BfADiszRAnO Übertragung von Befugnissen
... zuständig war. Die Befugnisse des Vorstandes nach den §§ 35 und 43 des Bundesdisziplinargesetzes bleiben hiervon ...

Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
A. v. 28.02.2006 BGBl. I S. 525; aufgehoben durch III. A. v. 02.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 113
III. BMABGDDAnO
... zu fertigende Vermerk in Kopie vorzulegen. Die Berichtspflichten nach § 35 Abs. 1 und § 43 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes bleiben unberührt.  ...


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