interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Artikel 1 BDVfBG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes ... Beamte hat die Umstände glaubhaft zu machen. Für die Zahlung des Unterhaltsbeitrags gilt § 79 . Die Gewährung des Unterhaltsbeitrags ist ausgeschlossen, 1. wenn der Beamte ... die Wörter „den Erlass der Disziplinarverfügung" ersetzt. 35. In § 79 Absatz 3 werden die Wörter „Das Gericht" durch die Wörter „Die für die ...
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