Zitat in folgenden NormenDrittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Zitate in ÄnderungsvorschriftenViertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 2 4. SprengGÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ... an die Zusammensetzung und Beschaffenheit von Explosivstoffen nach § 6 Absatz 3 Anlage 3 Anforderungen an die Zusammensetzung und Beschaffenheit von pyrotechnischen Gegenständen nach ... Entwicklung und Prüfung hergestellt werden und den Anforderungen nach Anlage 2 oder 3 nicht entsprechen, sofern ein sichtbares Schild deutlich darauf hinweist, dass sie nicht den ... 1 des Gesetzes in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit den Anforderungen der Anlagen 2 oder 3 entsprechen. Das hierfür anzuwendende Konformitätsnachweisverfahren besteht aus der ... zu prüfen, ob sie in Zusammensetzung und Beschaffenheit die Anforderungen nach Anlage 2 oder 3 erfüllen. Satz 1 gilt nicht, wenn bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 4 das ... 16 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „der Anlage 3 " durch die Angabe „des § 14" ersetzt. b) Absatz 3 Satz 2 wird ... 19 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter „und der Anlage 3 " gestrichen. b) In Absatz 3 werden die Wörter „Explosivstoffe nach ... II Nummer 2 Buchstabe E wird aufgehoben. 42. Nach Anlage 2 (neu) wird folgende Anlage 3 eingefügt: „Anlage 3 Anforderungen an die Zusammensetzung und ... 42. Nach Anlage 2 (neu) wird folgende Anlage 3 eingefügt: „ Anlage 3 Anforderungen an die Zusammensetzung und Beschaffenheit von pyrotechnischen Gegenständen nach ... Sprengstoffe P1-ZZB". 44. Die bisherigen Anlagen 3 , 5 bis 9 und 11 werden gestrichen. 45. Die bisherigen Anlagen 4 und 10 werden die ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
V. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1617
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