Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.06.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 2 - Zweite Bundeswaldinventur-Verordnung (2. BWaldInvV k.a.Abk.)

V. v. 28.05.1998 BGBl. I S. 1180; aufgehoben durch § 4 V. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 954
Geltung ab 04.06.1998; FNA: 790-18-2 Forstwirtschaft
| |

§ 2 Stichprobenverfahren


§ 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Die Bundeswaldinventur ist nach einem einheitlichen terrestrischen Stichprobenverfahren mit gleichmäßig systematischer Stichprobenverteilung über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im 4 x 4 km Quadratverband durchzuführen. Verdichtungen erfolgen gemäß der Anlage.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 2 Zweite Bundeswaldinventur-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 2. BWaldInvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BWaldInvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 2. BWaldInvV (zu § 2) Verdichtung der Bundeswaldinventur
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Vierte Bundeswaldinventur-Verordnung (4. BWI-VO)
V. v. 16.06.2019 BGBl. I S. 890; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 09.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 61
§ 2 4. BWI-VO Stichprobenverfahren
... Stichprobenverteilung über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in dem nach § 2 Satz 1 der Zweiten Bundeswaldinventur-Verordnung vom 28. Mai 1998 (BGBl. I S. 1180) eingerichteten 4x 4 km-Quadratverband durchzuführen. ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed