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§ 4 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 1. HeilprGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. HeilprGDV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 3 1. HeilprGDV
... entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung eines Gutachterausschusses (
§ 4
...
§ 7 1. HeilprGDV
... (3) Vor Zurücknahme der Erlaubnis nach Absatz 1 ist der Gutachterausschuß (
§ 4
) zu ...
§ 10 1. HeilprGDV
... 2 der Verordnung erfüllt sind, und hört zu dem Antrag den Gutachterausschuß (
§ 4
). (4) Nach Abschluß der Ermittlungen legt sie den Antrag mit dem Gutachten dem ...
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