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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.10.2006 aufgehoben

Anlage 1 - BSE-Verordnung (BSEV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 23.03.2000 BGBl. I S. 244; aufgehoben durch § 1 V. v. 28.09.2006 BGBl. I S. 2188
Geltung ab 29.03.2000; FNA: 7832-1-22-7 Fleischbeschau
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Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 3) Zusätzliches Kennzeichen für Fleisch von Rindern, das über das Kühlen, Gefrieren, Tiefgefrieren, Lagern oder Befördern hinaus nicht behandelt oder zubereitet worden ist, die im Vereinigten Königreich und Nordirland geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Abb. siehe BGBl. I 2000 S. 247)



 

Zitierungen von Anlage 1 BSE-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BSEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BSEV Ausnahmen
... (ABl. EG Nr. L 328 S. 28) (Entscheidung 98/256/EG) mit dem Kennzeichen nach dem Muster der Anlage 1 gekennzeichnet ist und 4. jede Sendung von einer durch den für den ...