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§ 37 - Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)

neugefasst durch B. v. 03.07.1991 BGBl. I S. 1418; zuletzt geändert durch Artikel 136 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 07.07.1991; FNA: VI-1 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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§ 37 Ausschluß der Anfechtung eines Umwandlungsbeschlusses; gerichtliche Bestimmung der Abfindung



(1) Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses kann nicht darauf gestützt werden, daß das Angebot nach § 36 zu niedrig bemessen ist.

(2) 1Macht ein Mitglied geltend, daß eine im Umwandlungsbeschluß bestimmte Barabfindung, die ihm nach § 36 anzubieten war, zu niedrig bemessen sei, so hat auf seinen Antrag das Gericht die angemessene Barabfindung zu bestimmen. 2Das gleiche gilt, wenn die Barabfindung nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten und eine Klage gegen die Wirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses nicht oder nicht fristgemäß erhoben oder rechtskräftig abgewiesen oder zurückgenommen worden ist.



 

Zitierungen von § 37 LwAnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 LwAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LwAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3b LwAnpG Verjährung
... die sich nach den Vorschriften der §§ 3a, 28 Abs. 2, § 37 Abs. 2, § 44 Abs. 1 und § 51a Abs. 1 und 2 ergeben, verjähren in zehn Jahren. ...
§ 36 LwAnpG Angebot der Barabfindung; Annahme des Angebots
... Sitzes des neuen Unternehmens nach § 33 als bekanntgemacht gilt. Ist nach § 37 Abs. 2 ein Antrag auf Bestimmung der Barabfindung durch das Gericht gestellt worden, so kann das ...
§ 38 LwAnpG Abfindung bei Teilungen und Zusammenschlüssen
... §§ 36 und 37 gelten bei Teilungen und Zusammenschlüssen ...
§ 40 LwAnpG Anzuwendende Vorschriften
... Formwechsel von kooperativen Einrichtungen sind im übrigen die §§ 23 und 24 sowie 26 bis 38 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des Mitglieds der LPG tritt der ...
§ 65 LwAnpG Zuständigkeit; Rechtsmittel (vom 01.08.2013)
... der Vorschriften der §§ 3a, 7, 12 Abs. 1, der §§ 15, 25, 28 Abs. 2, des § 37 Abs. 2, der §§ 39, 41 bis 43, 44, 45, 47 bis 49, 51, 51a, 52 und 64a Abs. 2 sind im ... Angelegenheiten auf Grund der Vorschriften des § 12 Abs. 1, des § 28 Abs. 2, des § 37 Abs. 2, der §§ 42, 43, 44, 45, 47, 49, 51, 51a und 64a Abs. 2 sowie des § 52 in den ...
§ 66a LwAnpG Schiedsgericht; Schiedsverfahren
... zur Entscheidung über Ansprüche nach § 28 Abs. 2 und 3, § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 2, §§ 38, 42 Abs. 2, §§ 44 und 51a erfolgt auf Grund eines ...
 
Zitat in folgenden Normen

Flächenerwerbsverordnung (FlErwV)
V. v. 20.12.1995 BGBl. I S. 2072; zuletzt geändert durch Artikel 135 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 2 FlErwV Erwerbsmöglichkeit des Pächters landwirtschaftlicher Flächen (vom 11.07.2009)
... werden, solange gerichtliche Verfahren über Anträge nach § 28 Abs. 2, § 37 Abs. 2 und den §§ 42, 44, 45, 47, 49 oder 51a des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes oder ...