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§ 51a - Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)

neugefasst durch B. v. 03.07.1991 BGBl. I S. 1418; zuletzt geändert durch Artikel 136 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 07.07.1991; FNA: VI-1 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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§ 51a Ansprüche ausgeschiedener Mitglieder



(1) 1Die Ansprüche nach § 44 stehen auch den ausgeschiedenen Mitgliedern zu, die ihre Mitgliedschaft nach dem 15. März 1990 beendet haben. 2§ 49 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

(2) 1Der Anspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 steht auch den vor dem 16. März 1990 ausgeschiedenen Mitgliedern sowie deren Erben zu. 2Der Anspruch ist in fünf gleichen Jahresraten zu erfüllen. 3§ 49 Abs. 2 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.

(3) 1Bei der Berechnung der Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 sind die Berechnungsmethoden des § 44 anzuwenden. 2Anstelle des Zeitpunkts der Beendigung der Mitgliedschaft ist der Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs maßgeblich.

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Zitierungen von § 51a LwAnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51a LwAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LwAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3b LwAnpG Verjährung
... den Vorschriften der §§ 3a, 28 Abs. 2, § 37 Abs. 2, § 44 Abs. 1 und § 51a Abs. 1 und 2 ergeben, verjähren in zehn Jahren. Die Verjährung eines Anspruchs ...
§ 65 LwAnpG Zuständigkeit; Rechtsmittel (vom 01.08.2013)
... 15, 25, 28 Abs. 2, des § 37 Abs. 2, der §§ 39, 41 bis 43, 44, 45, 47 bis 49, 51, 51a , 52 und 64a Abs. 2 sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte als Landwirtschaftsgerichte ... Abs. 1, des § 28 Abs. 2, des § 37 Abs. 2, der §§ 42, 43, 44, 45, 47, 49, 51, 51a und 64a Abs. 2 sowie des § 52 in den Fällen des § 585b Abs. 2, der §§ ...
§ 66a LwAnpG Schiedsgericht; Schiedsverfahren
... Abs. 2 und 3, § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 2, §§ 38, 42 Abs. 2, §§ 44 und 51a erfolgt auf Grund eines Schiedsvertrags zwischen den Parteien. Auf den Schiedsvertrag ...
 
Zitat in folgenden Normen

Flächenerwerbsverordnung (FlErwV)
V. v. 20.12.1995 BGBl. I S. 2072; zuletzt geändert durch Artikel 135 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 2 FlErwV Erwerbsmöglichkeit des Pächters landwirtschaftlicher Flächen (vom 11.07.2009)
... Anträge nach § 28 Abs. 2, § 37 Abs. 2 und den §§ 42, 44, 45, 47, 49 oder 51a des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes oder Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche nach ...