Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.11.2020 aufgehoben

§ 12 - Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (1. DV LuftGerPV)

V. v. 26.07.1999 (BAnz. 1999 Nr. 143 S. 12949); aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 05.11.2020 BAnz AT 18.11.2020 V1
Geltung ab 05.08.1999; FNA: 96-1-40-1 Luftverkehr
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§ 12 Anerkennung der Herstellungsnachweise anderer Stellen



Die nach § 5 Abs. 1 LuftGerPV geforderte umfassende Nachprüfung kann auch eine Instandhaltungsprüfung nach § 11 Abs. 2 LuftGerPV sein.



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