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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Digital- und Printmedien

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 DigPrMedMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DigPrMedMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 DigPrMedMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 2 DigPrMedMeistPrV Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung
... der Gesamtplanung einschließlich eines Fachgespräches gemäß § 5 zu prüfen. Im Qualifikationsschwerpunkt Medienproduktion ist entsprechend dem ...
§ 5 DigPrMedMeistPrV Handlungsspezifische Qualifikationen
... Die praxisorientierte Gesamtplanung kann alle Qualifikationsinhalte gemäß § 5 umfassen. Der Umfang der Gesamtplanung soll 30 Seiten nicht überschreiten. Als ...
§ 6 DigPrMedMeistPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... und der Präsentation einschließlich des Fachgespräches gemäß § 5 Abs. 16 und 17 ist nicht zulässig. (2) Wer in den letzten fünf Jahren vor ... abgelegt hat, die den Anforderungen der Prüfungsteile gemäß den §§ 4 und 5 entspricht, kann auf Antrag die Prüfung in dem jeweils anderen produktbezogenen ... Herstellungsprozess im Handlungsbereich Produktionsprozesse gemäß § 5 Abs. 6 ...
§ 7 DigPrMedMeistPrV Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
... einzutragen. Die Punktebewertung für die Gesamtplanung gemäß § 5 Abs. 16 sowie die mündliche Präsentation einschließlich des Fachgespräches ... Präsentation einschließlich des Fachgespräches gemäß § 5 Abs. 17 ist getrennt auszuweisen. Im Fall der Freistellung gemäß § 6 sind Ort und ...
 
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