Zitierungen von § 12 KDVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 KDVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KDVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Zivildienst-Personalaktenverordnung (ZDPersAV)
V. v. 10.10.2002 BGBl. I S. 4025; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.11.2003 BGBl. I S. 2261
§ 5 ZDPersAV Weitergabe der Personalakte
... Für die Rückgabe der Personalakte gilt § 12 Abs. 2 bis 4 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes. (2) Für Zwecke der ...
§ 6 ZDPersAV Aufbewahrung der Personalakte
... für die Heilfürsorge zuständigen Referat zuleiten. In den Fällen des § 12 Abs. 3 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes und des § 5 Abs. 3 dieser Verordnung hat der ...
§ 7 ZDPersAV Aufbewahrungsfristen; Vernichtung der Personalakte
... die vom Bundesarchiv nicht übernommen werden, sind zu vernichten. Im Übrigen gilt § 12 Abs. 2 und 4 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes. (2) Die bei den Verwaltungsstellen ...

Zivildienstgesetz (ZDG)
neugefasst durch B. v. 17.05.2005 BGBl. I S. 1346, 2301; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 36 ZDG Personalakten und Beurteilungen (vom 26.11.2019)
... in Dateisystemen gespeicherten Informationen gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend. § 12 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes bleibt unberührt. (6) Das Recht des Dienstpflichtigen auf Auskunft ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 66 2. DSAnpUG-EU Änderung des Zivildienstgesetzes
... ersetzt. bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst: „ § 12 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes bleibt unberührt." c) Die Absätze 6 bis 8 werden durch die folgenden ...


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