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Zitierungen von § 66 BörsZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 BörsZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BörsZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 1 EHUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... den §§ 15, 25 und 26 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie nach den §§ 61 und 66 der Börsenzulassungs-Verordnung, sofern die Veröffentlichung nicht bereits über ...
Artikel 6 EHUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz 2" ersetzt. 5. In § 66 Abs. 1 wird die Angabe „§ 70 Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz ... folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der §§ 63, 66 und 67" durch die Angabe „des § 66" ersetzt. b) Folgender Satz ... die Wörter „der §§ 63, 66 und 67" durch die Angabe „des § 66 " ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt:  ...

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 4 TUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... „Erster Abschnitt (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 63 bis 67 werden wie folgt gefasst: „§ 63 (weggefallen) § ... § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 70 ... 2. In § 12 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter „und §§ 62 bis 67 dieser Verordnung" gestrichen. 3. Im Zweiten Kapitel wird der Erste ... 3. Im Zweiten Kapitel wird der Erste Abschnitt aufgehoben. 4. Die §§ 63 bis 67 werden aufgehoben. 5. § 70 wird aufgehoben. 6. Die ...
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