Für die Erlangung des Schulungsnachweises sind Kenntnisse mindestens in den nachstehend aufgeführten Sachgebieten erforderlich: 
- I. 
- Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen: 
 
 
- - 
- Kenntnisse über Unfallfolgen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter 
 
 
- - 
- Kenntnis der wichtigsten Unfallursachen 
 
 
 
 
- II. 
- Verkehrsbezogene Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen, die insbesondere folgende Bereiche betreffen: 
 
 
- 1. 
- Klassifizierung der gefährlichen Güter: 
 
 - - 
- Verfahren zur Klassifizierung von Lösungen und Mischungen 
 
 
- - 
- Aufbau der Stoffaufzählungen 
 
 
- - 
- Gefahrenklassen und Klassifizierungskriterien 
 
 
- - 
- Eigenschaften der beförderten gefährlichen Güter und Gegenstände 
 
 
- - 
- physikalische und chemische sowie toxikologische Eigenschaften 
 
 
 
- 2. 
- Allgemeine Verpackungsvorschriften: 
 
 - - 
- Verpackungsarten sowie Verpackungskodierung und -kennzeichnung 
 
 
- - 
- Anforderungen an die Verpackungen und Vorschriften für die Prüfung 
 
 
- - 
- Zustand der Verpackungen und regelmäßige Kontrolle 
 
 
 
- 3. 
- Beschriftung und Gefahrzettel: 
 
 - - 
- Aufschriften auf den Gefahrzetteln 
 
 
- - 
- Anbringung und Entfernung der Gefahrzettel 
 
 
- - 
- Kennzeichnung und Bezettelung 
 
 
 
- 4. 
- Vermerke im Beförderungspapier: 
 
 - - 
- Angaben im Beförderungspapier 
 
 
- - 
- Konformitätserklärung des Versenders 
 
 
 
- 5. 
- Versandart und Abfertigungsbeschränkungen: 
 
 - - 
- geschlossene Ladung 
 
 
- - 
- Beförderung in loser Schüttung 
 
 
- - 
- Beförderung in Containern 
 
 
- - 
- Beförderung in festverbundenen Tanks (z. B. Tankfahrzeuge, Batteriefahrzeuge), Aufsetztanks oder Tankcontainern 
 
 
- - 
- Beförderung in Kesselwagen 
 
 
- - 
- Beförderung in Schiffen (z. B. Frachtschiffe, Tankschiffe) 
 
 
 
- 6. 
- Beförderung von Fahrgästen 
 
 
- 7. 
- Zusammenladeverbote und Vorsichtsmaßnahmen bei der Zusammenladung 
 
 
- 8. 
- Trenngebote 
 
 
- 9. 
- Begrenzte Mengen und freigestellte Mengen 
 
 
- 10. 
- Handhabung und Sicherung der Ladung: 
 
 - - 
- Verladen und Entladen (Ladefaktor) 
 
 
- - 
- Stauen und Trennen 
 
 
 
- 11. 
- Reinigung bzw. Lüftung vor dem Verladen und nach dem Entladen 
 
 
- 12. 
- Fahrpersonal bzw. Besatzung: Ausbildung 
 
 
- 13. 
- Mitzuführende Papiere: 
 
 - - 
- Beförderungspapier 
 
 
- - 
- schriftliche Weisungen 
 
 
- - 
- Zulassungsbescheinigungen des Fahrzeugs 
 
 
- - 
- Bescheinigung über die Schulung der Fahrzeugführer 
 
 
- - 
- Sachkundenachweis für die Binnenschiffahrt 
 
 
- - 
- Kopie der etwaigen Ausnahme oder Abweichung 
 
 
- - 
- sonstige Papiere 
 
 
 
- 14. 
- Sicherheitsanweisungen: Durchführung der Anweisungen sowie Schutzausrüstung für den Fahrer 
 
 
- 15. 
- Überwachungspflichten: Halten und Parken 
 
 
- 16. 
- Verkehrs- bzw. Fahrregeln und -beschränkungen 
 
 
- 17. 
- Freiwerdende umweltbelastende Stoffe aufgrund eines Betriebsvorganges oder eines Unfalls 
 
 
- 18. 
- Anforderungen an die Beförderungsmittel
 
V. v. 01.12.1998 BGBl. I S. 3514; aufgehoben durch § 12 V. v. 25.02.2011 BGBl. I S. 341