§ 3 Einstellungsbehörde
Einstellungsbehörde ist das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung. Ihm obliegen die Ausschreibung, die Durchführung des Auswahlverfahrens, die Einstellung und die Betreuung der Baureferendarinnen und Baureferendare; es trifft die Entscheidungen über Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes. Es ist die für die beamtenrechtlichen Entscheidungen zuständige Dienstbehörde.
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