(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in die Ausbildungsabschnitte
- 1.
- Lehrgang "Einführung in den Rüstungsbereich" 2 Wochen,
- 2.
- informatorische Ausbildung bis zu 3 Wochen,
- 3.
- Lehrgang "Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen" 8 Wochen,
- 4.
- Lehrgang "Wehr- und Systemtechnik, Wirtschaftlichkeit in der Rüstung" 12 Wochen,
- 5.
- Lehrgang "Fachgebietsbezogene Wehrtechnik" 8 Wochen,
- 6.
- praktische Ausbildung 65 Wochen und die Bearbeitung der häuslichen Prüfungsarbeit 6 Wochen.
(2) Von der Reihenfolge der einzelnen Ausbildungsabschnitte kann abgewichen werden. Die Abweichungen ergeben sich aus dem Ausbildungsplan. Die Ausbildung kann durch Exkursionen zu Behörden, Gerichten, Truppenteilen und industriellen, kaufmännischen oder kulturellen Einrichtungen ergänzt werden. Die jeweilige Exkursion ordnet die Leitung der Ausbildungsdienststelle an.