§ 15 Informatorische Ausbildung
Im Ausbildungsabschnitt "Informatorische Ausbildung" werden die Baureferendarinnen und Baureferendare bei Dienststellen des Rüstungsbereichs und Verbänden oder Dienststellen der Streitkräfte über deren Organisation, Aufgaben und materielle Ausstattung informiert. Einzelheiten regelt der Ausbildungsplan.
interne Verweise
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