§ 16 Lehrgang "Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen"
Im Ausbildungsabschnitt "Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen" erwerben die Baureferendarinnen und Baureferendare Kenntnisse über die Grundzüge des Staats-, Verwaltungs- und Privatrechts sowie über sonstige gesetzliche Vorschriften und Verwaltungsbestimmungen, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer späteren Aufgaben notwendig ist. Durch Übungen soll das Verständnis für die Anwendung gesetzlicher Vorschriften und Verwaltungsvorschriften vertieft werden. Leistungsnachweise können gefordert werden. Der Lehrgang ist nach der häuslichen Prüfungsarbeit und vor den schriftlichen Aufsichtsarbeiten abzuleisten. Einzelheiten regelt der Lehrplan.
interne Verweise§ 23a LAP-htDBWVV Praxisaufstieg ... Einführungszeit. Der Besuch der Laufbahnlehrgänge nach den §§ 16 bis 18 ist verpflichtend. Während dieser Lehrgänge sind die nach den §§ 16 bis ... 16 bis 18 ist verpflichtend. Während dieser Lehrgänge sind die nach den §§ 16 bis 18 vorgesehenen schriftlichen Leistungsnachweise zu erbringen; Einzelheiten regelt der ...
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