Zitierungen von § 5 FinAnV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FinAnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinAnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FinAnV Anwendungsbereich (vom 01.11.2007)
... tätige natürliche Personen, gelten die §§ 2 bis 5 und 6 nur, soweit sie für die Erstellung von Finanzanalysen verantwortlich sind, die direkte ...
§ 5a FinAnV Organisationspflichten (vom 01.11.2007)
... im Sinne dieser Anforderungen festgelegt hat. (4) Die Absätze 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 Satz 1 gelten nicht für eine Finanzanalyse im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, die zwar ...
§ 6 FinAnV Deutlichkeitsgebot und Verweisungen (vom 01.11.2007)
... 1 des Wertpapierhandelsgesetzes und nach § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 4 Nr. 1 und 4 sowie § 5 Abs. 3 sind drucktechnisch hervorzuheben. Alle nach § 34b Abs. 1 und 2 des ... zeitnah erhoben werden. (2) Soweit Angaben nach § 4 Abs. 2 und 3 und § 5 gemessen am Gesamtumfang der Finanzanalyse unverhältnismäßig wären, ... die Angaben nach § 2 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 2 bis 4 und § 5 erfolgen, indem unmittelbar im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Finanzanalyse ...
§ 7 FinAnV Darbietung bei Weitergabe von Finanzanalysen (vom 01.11.2007)
... Absätzen 2 und 3 1. die sie betreffenden Informationen im Sinne des § 5 Abs. 3 und 4 angeben, es sei denn, die Finanzanalyse ist bereits vom für die Erstellung ... in Ansehung der wesentlichen Veränderung die Angaben im Sinne der §§ 2 bis 5 der Finanzanalyse beifügen. § 6 ist entsprechend anzuwenden. (2) ... die Weitergabe verantwortlich sind, die sie betreffenden Angaben nach den §§ 2 bis 4, 5 Abs. 1 und 2 und § 6 der Finanzanalyse beizufügen. (3) Unternehmen, die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Finanzanalyseverordnung
V. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1430
Artikel 1 1. FinAnVÄndV
...  bb) Im abschließenden Satzteil wird die Angabe „§§ 2 bis 6" durch die Angabe „§§ 2 bis 5 und 6" ersetzt. 2. In ... wird die Angabe „§§ 2 bis 6" durch die Angabe „§§ 2 bis 5 und 6" ersetzt. 2. In § 2 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort ... im Sinne des § 53b des Kreditwesengesetzes" eingefügt. 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 5 Angaben über Interessen und Interessenskonflikte". b) In Absatz 4 werden im ... eingefügt. c) Absatz 6 wird aufgehoben. 4. Nach § 5 wird der folgende § 5a eingefügt: „§ 5a Organisationspflichten ... im Sinne dieser Anforderungen festgelegt hat. (4) Die Absätze 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 Satz 1 gelten nicht für eine Finanzanalyse im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, die zwar ...


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