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Anlage 4 - Wohngeldgesetz (WoGG)

neugefasst durch B. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 2029, 2797; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 8601-1 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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Anlage 4 Wohngeld für zwei zum Haushalt rechnende Familienmitglieder


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 2005 S. 2054 - 2061)



 

Zitierungen von Anlage 4 WoGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 WoGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WoGG Höhe des Wohngeldanspruchs
... 2 berechnete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss aus den diesem Gesetz beigefügten Anlagen 3 bis 7 (Wohngeldtabellen). (4) Für über zwölf zum Haushalt rechnende ...