§ 40 WoGG Überleitungsvorschrift ... Nachteils (Nachteilsausgleich). Der Antrag ist bis zum 30. Juni 2006 an die Stelle nach § 23 Abs. 1 Satz 1 zu richten, wenn nicht nach Landesrecht oder von der Landesregierung in sonstiger ... ist entsprechend anzuwenden. Der Nachteilsausgleich ist von der Stelle nach § 23 Abs. 1 Satz 1 zu bewilligen, wenn nicht nach Landesrecht oder von der Landesregierung in sonstiger ...