Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.07.2009 aufgehoben
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§ 9 - Betäubungsmittel-Kostenverordnung (BtMKostV)

V. v. 16.12.1981 BGBl. I S. 1433; aufgehoben durch § 6 V. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1675
Geltung ab 01.01.1982; FNA: 2121-6-25 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte

§ 9


§ 9 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Kosten- und Umlagenordnung für Amtshandlungen des Bundesgesundheitsamtes nach dem Betäubungsmittelgesetz vom 18. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1944) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1977 (BGBl. I S. 1918) außer Kraft.

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Zitierungen von § 9 BtMKostV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BtMKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BtMKostV
... Einfuhrgenehmigung nach § 3 Abs. 1, 2. Ausfuhrgenehmigung nach § 9 Abs. 1 oder 3. Durchfuhrgenehmigung nach § 13 Abs. 2 der ...


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