Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 13 Sozialberater-Fortbildungsverordnung vom 01.09.2006

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie der SozBerFortbV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 13 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2006 geltenden Fassung
§ 13 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V v 21.08.2006 BGBl. I 1976
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 13 Berlin-Klausel


(Text neue Fassung)

§ 13 Letztmalige Anmeldung zum Fortbildungsgang


vorherige Änderung

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.



Eine Fortbildung nach dieser Verordnung kann nach dem 31. Dezember 2006 nicht mehr begonnen werden.


Anzeige