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Zitierungen von § 6 Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SchVerschrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchVerschrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SchVerschrG
... zu erteilen. (2) Über Gegenstände, die nicht gemäß § 6 Abs. 1, 2 ihrem wesentlichen Inhalt nach angekündigt sind, können Beschlüsse nicht ... (3) Die Vorschriften der §§ 3, 4 des § 5 Abs. 1, 2 und des § 6 Abs. 3 finden auf die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlußfassung einer ...
§ 12 SchVerschrG
... keine verbindliche Kraft. (2) Der Schuldner hat den Beschluß in der in § 6 Abs. 1 bezeichneten Weise bekanntzumachen. (3) Auf die dem Nennwert der ...
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