Anlage 3 - Umsatzsteuergesetz (UStG)

neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Anlage 3 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 7) Liste der Gegenstände im Sinne des § 13b Absatz 2 Nummer 7


Anlage 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Lfd. Nr. WarenbezeichnungZolltarif
(Kapitel, Position, Unterposition)
1Granulierte Schlacke (Schlackensand) aus der Eisen- und
Stahlherstellung
Unterposition 2618 00 00
2Schlacken (ausgenommen granulierte Schlacke), Zunder und
andere Abfälle der Eisen- und Stahlherstellung
Unterposition 2619 00
3Schlacken, Aschen und Rückstände (ausgenommen solche
der Eisen- und Stahlherstellung), die Metalle, Arsen oder deren
Verbindungen enthalten
Position 2620
4Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen Position 3915
5Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu
Pulver oder Granulat zerkleinert
Unterposition 4004 00 00
6Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas Unterposition 7001 00 10
7Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetall-
plattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder
Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur
Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art
Position 7112
8Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus
Eisen oder Stahl
Position 7204
9Abfälle und Schrott, aus Kupfer Position 7404
10Abfälle und Schrott, aus Nickel Position 7503
11Abfälle und Schrott, aus Aluminium Position 7602
12Abfälle und Schrott, aus Blei Position 7802
13Abfälle und Schrott, aus Zink Position 7902
14Abfälle und Schrott, aus Zinn Position 8002
15Abfälle und Schrott, aus anderen unedlen Metallen aus Positionen 8101 bis 8113
16Abfälle und Schrott, von elektrischen Primärelementen,
Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische
Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren
Unterposition 8548 10



Text in der Fassung des Artikels 4 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) G. v. 8. Dezember 2010 BGBl. I S. 1768 m.W.v. 1. Januar 2011

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Frühere Fassungen von Anlage 3 UStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 4 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1768

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner (vom 01.01.2023)
... sowie von Gas- und Elektrizitätszertifikaten; 7. Lieferungen der in der Anlage 3 bezeichneten Gegenstände; 8. Reinigen von Gebäuden und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 8 StRAnpG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... für einen anderen Mitgliedstaat". b) Nach der Angabe zu Anlage 3 wird folgende Angabe eingefügt: „Anlage 4 (zu § 13b Absatz 2 Nummer ... anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 enden." 5. Die aus Anlage 3 zu diesem Gesetz ersichtliche Anlage 4 wird ...


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