§ 26b - Umsatzsteuergesetz (UStG)

neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 26b (aufgehoben)


§ 26b hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 14 Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) G. v. 21. Dezember 2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250 m.W.v. 1. Juli 2021

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Frühere Fassungen von § 26b UStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 14 Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3096
aktuell vorher 30.06.2013Artikel 10 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1809
aktuellvor 30.06.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 26b UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26b UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG)
Artikel 1 G. v. 23.12.2003 BGBl. I S. 2928
§ 6 StraBEG Steuerordnungswidrigkeiten
... gelten bei Steuerordnungswidrigkeiten nach §§ 378 bis 380 der Abgabenordnung und § 26b des Umsatzsteuergesetzes ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 10 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... Übertragung des Gegenstands geltenden Steuersatzes ermittelt werden." 14. In § 26b Absatz 1 wird die Angabe „§ 18 Abs. 1 Satz 3" durch die Wörter „§ 18 Absatz ...

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 12 EMobStFG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... § 370 der Abgabenordnung oder in eine Schädigung des Umsatzsteueraufkommens im Sinne der §§ 26b , 26c einbezogen war, ist Folgendes zu versagen: 1. die Steuerbefreiung nach § 4 ...

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 14 JStG 2020 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... beim Handel über eine elektronische Schnittstelle". e) Die Angaben zu den §§ 26b und 26c werden wie folgt gefasst: „ § 26b (weggefallen)  ... e) Die Angaben zu den §§ 26b und 26c werden wie folgt gefasst: „ § 26b (weggefallen) § 26c Strafvorschriften". 2. § 3 wird wie folgt ... besteht." 18. In § 25f Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „ §§ 26b , 26c" durch die Angabe „§§ 26a, 26c" ersetzt. 19. § 26a ... Angabe „Absatzes 1" durch die Angabe „Absatzes 2" ersetzt. 20. § 26b wird aufgehoben. 21. § 26c wird wie folgt geändert: a) Die ... gefasst: „§ 26c Strafvorschriften". b) Die Angabe „ § 26b " wird durch die Angabe „§ 26a Absatz 1" ersetzt. 22. § 27 ...


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