Änderung Anlage 4 UStG vom 01.10.2014

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Anlage 4 UStG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2014 geltenden Fassung
Anlage 4 UStG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 4 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 4 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet


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Lfd.
Nr. | Warenbezeichnung | Zolltarif
(Kapitel, Position,
Unterposition)

1 | Selen | Unterposition 2804 90 00

2 | Silber, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Silberplat-
tierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug | Positionen 7106 und 7107

3 | Gold, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver, zu nicht
monetären Zwecken; Goldplattierungen auf unedlen Metallen
oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug | Unterpositionen 7108 11 00, 7108 12 00
und 7108 13 und Unterposition 7109 00 00

4 | Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Platinplat-
tierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in
Rohform oder als Halbzeug | Position 7110 und Unterposition 7111 00 00

5 | Roheisen oder Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder
anderen Rohformen; Körner und Pulver aus Roheisen oder
Spiegeleisen, Eisen oder Stahl; Eisen- und Stahlerzeugnisse | Positionen 7201, 7205, 7206 bis 7229

6 | Nicht raffiniertes Kupfer und Kupferanoden zum elektroly-
tischen Raffinieren; raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen,
in Rohform; Kupfervorlegierungen; Pulver und Flitter aus Kup-
fer; Stangen (Stäbe) und Profile aus Kupfer; Draht aus Kupfer;
Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als
0,15 mm; Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (...), mit einer
Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger | Unterposition 7402 00 00, Position 7403,
Unterposition 7405 00 00 und Positionen 7406
bis 7410

7 | Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeug-
nisse der Nickelmetallurgie; Nickel in Rohform; Pulver und
Flitter aus Nickel; Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus
Nickel; Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel | Positionen 7501, 7502, Unterposition
7504 00 00, Positionen 7505 und 7506

8 | Aluminium in Rohform; Pulver und Flitter, aus Aluminium;
Stangen (Stäbe) und Profile aus Aluminium; Draht aus Alumi-
nium; Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von
mehr als 0,2 mm; Folien und dünne Bänder, aus Aluminium
(...) mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger | Positionen 7601, 7603 bis 7607

9 | Blei in Rohform; Pulver und Flitter, aus Blei; Bleche, Bänder
und Folien, aus Blei | Positionen 7801 und 7804

10 | Zink in Rohform; Staub, Pulver und Flitter, aus Zink; Stangen
(Stäbe), Profile und Draht aus Zink; Bleche, Bänder und Folien,
aus Zink | Positionen 7901, 7903 bis 7905

11 | Zinn in Rohform; Stangen (Stäbe), Profile und Draht aus Zinn;
Bleche und Bänder, aus Zinn, mit einer Dicke von mehr als
0,2 mm | Position 8001, Unterpositionen 8003 00 00
und 8007 00 10

12 | Andere unedle Metalle (einschließlich Stangen (Stäbe), Profile,
Draht, Bleche, Bänder und Folien), ausgenommen andere
Waren daraus und Abfälle und Schrott | aus Positionen 8101 bis 8112

13 | Cermets, ausgenommen Waren daraus und Abfälle und
Schrott | Position 8113

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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