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Zitierungen von § 6b UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6b UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1a UStG Innergemeinschaftlicher Erwerb (vom 01.01.2020)
... Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne des Absatzes 2 liegt nicht vor in den Fällen des § 6b . (3) Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne der Absätze 1 und 2 liegt nicht ...
§ 3 UStG Lieferung, sonstige Leistung (vom 01.07.2021)
... gilt als Lieferer. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in den Fällen des § 6b . (1b) Einer Lieferung gegen Entgelt werden gleichgestellt 1. die ...
§ 18a UStG Zusammenfassende Meldung (vom 01.01.2021)
... im Sinne des § 6a Absatz 2; 3. eine Beförderung oder Versendung im Sinne des § 6b Absatz 1 oder 4 oder ein Erwerberwechsel nach § 6b Absatz 5. (7) Die Zusammenfassende ... oder Versendung im Sinne des § 6b Absatz 1 oder 4 oder ein Erwerberwechsel nach § 6b Absatz 5 . (7) Die Zusammenfassende Meldung muss folgende Angaben enthalten:  ... oder einen Erwerberwechsel im Sinne des Absatzes 6 Nummer 3: a) in den Fällen des § 6b Absatz 1 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und ... des § 6b Absatz 1 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 , b) in den Fällen des § 6b Absatz 4 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ... Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3, b) in den Fällen des § 6b Absatz 4 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des ... 4 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 oder c) in den Fällen des § 6b Absatz 5 die ... im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 oder c) in den Fällen des § 6b Absatz 5 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des ... 5 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 sowie die des neuen Erwerbers; 3. für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ...
§ 22 UStG Aufzeichnungspflichten (vom 01.07.2021)
... Umsatzsteuer aufzuzeichnen. (4f) Der Unternehmer, der nach Maßgabe des § 6b einen Gegenstand aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates ... 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5; 2. den Abgangsmitgliedstaat; 3. den ... die vollständige Anschrift des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5 ; 2. den Abgangsmitgliedstaat; 3. den Bestimmungsmitgliedstaat; 4. ... oder Versendung im Abgangsmitgliedstaat; 5. die von dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; 6. den ... Abgangsmitgliedstaat; 5. die von dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; 6. den vollständigen Namen und die ... in das Lager gelangten Gegenstände; 10. den Tag der Lieferung im Sinne des § 6b Absatz 2 ; 11. das Entgelt für die Lieferung nach Nummer 10 sowie die handelsübliche ... im Fall des einer innergemeinschaftlichen Lieferung gleichgestellten Verbringens im Sinne des § 6b Absatz 3 ; 14. die Bemessungsgrundlage der nach § 6b Absatz 4 Nummer 1 in den ... Verbringens im Sinne des § 6b Absatz 3; 14. die Bemessungsgrundlage der nach § 6b Absatz 4 Nummer 1 in den Abgangsmitgliedstaat zurückgelangten Gegenstände und den Tag des Beginns dieser ... (4g) Der Unternehmer, an den der Gegenstand nach Maßgabe des § 6b geliefert werden soll, hat über diese Lieferung gesondert Aufzeichnungen zu führen. ... müssen folgende Angaben enthalten: 1. die von dem Unternehmer im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; 2. die handelsübliche Bezeichnung ... handelsübliche Bezeichnung und Menge der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände; 3. den Tag des Endes der ... und Menge der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände; 3. den Tag des Endes der Beförderung oder Versendung ... Endes der Beförderung oder Versendung der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände im Bestimmungsmitgliedstaat; 4. ... oder Versendung der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände im Bestimmungsmitgliedstaat; 4. das Entgelt für die ... Gegenstände; 5. den Tag des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Sinne des § 6b Absatz 2 Nummer 2 ; 6. die handelsübliche Bezeichnung und Menge der auf Veranlassung des Unternehmers ... die handelsübliche Bezeichnung und Menge der auf Veranlassung des Unternehmers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 aus dem Lager entnommenen Gegenstände; 7. die handelsübliche Bezeichnung der ... entnommenen Gegenstände; 7. die handelsübliche Bezeichnung der im Sinne des § 6b Absatz 6 Satz 4 zerstörten oder fehlenden Gegenstände und den Tag der Zerstörung, des Verlusts oder ... wurde. Wenn der Inhaber des Lagers, in das der Gegenstand im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 befördert oder versendet wird, nicht mit dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer ... 6b Absatz 1 Nummer 1 befördert oder versendet wird, nicht mit dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5 identisch ist, ist der Unternehmer von den Aufzeichnungen nach Satz 1 ... oder versendet wird, nicht mit dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5 identisch ist, ist der Unternehmer von den Aufzeichnungen nach Satz 1 Nummer 3, 6 und 7 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 12 EMobStFG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
...  a) Nach der Angabe zu § 6a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 6b Konsignationslagerregelung". b) Die Angabe zu § 25d wird wie folgt ... Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne des Absatzes 2 liegt nicht vor in den Fällen des § 6b ." 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1a wird ... Satz angefügt: „Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in den Fällen des § 6b ." b) Absatz 6 Satz 5 und 6 wird aufgehoben. c) Nach Absatz 6 wird ... Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet." 8. Nach § 6a wird folgender § 6b eingefügt: „§ 6b Konsignationslagerregelung (1) Für ... 8. Nach § 6a wird folgender § 6b eingefügt: „ § 6b Konsignationslagerregelung (1) Für die Beförderung oder Versendung eines ... 3 wird angefügt: „3. eine Beförderung oder Versendung im Sinne des § 6b Absatz 1 ." c) Nach Absatz 7 Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:  ... Sinne des Absatzes 6 Nummer 3: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 oder des § 6b Absatz 5;". 15. In § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 wird die ... des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 oder des § 6b Absatz 5 ;". 15. In § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „Nr. 11 bis ... 4f und 4g eingefügt: „(4f) Der Unternehmer, der nach Maßgabe des § 6b einen Gegenstand aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates ... 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5; 2. den Abgangsmitgliedstaat; 3. den ... die vollständige Anschrift des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5 ; 2. den Abgangsmitgliedstaat; 3. den Bestimmungsmitgliedstaat;  ... oder Versendung im Abgangsmitgliedstaat; 5. die von dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; 6. den ... Abgangsmitgliedstaat; 5. die von dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; 6. den vollständigen Namen und die ... in das Lager gelangten Gegenstände; 10. den Tag der Lieferung im Sinne des § 6b Absatz 2 ; 11. das Entgelt für die Lieferung nach Nummer 10 sowie die handelsübliche ... im Fall des einer innergemeinschaftlichen Lieferung gleichgestellten Verbringens im Sinne des § 6b Absatz 3 ; 14. die Bemessungsgrundlage der nach § 6b Absatz 4 Nummer 1 in den ... Verbringens im Sinne des § 6b Absatz 3; 14. die Bemessungsgrundlage der nach § 6b Absatz 4 Nummer 1 in den Abgangsmitgliedstaat zurückgelangten Gegenstände und den Tag des Beginns dieser ... oder Versendung. (4g) Der Unternehmer, an den der Gegenstand nach Maßgabe des § 6b geliefert werden soll, hat über diese Lieferung gesondert Aufzeichnungen zu führen. ... müssen folgende Angaben enthalten: 1. die von dem Unternehmer im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; 2. die handelsübliche Bezeichnung ... handelsübliche Bezeichnung und Menge der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände; 3. den Tag des Endes der ... und Menge der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände; 3. den Tag des Endes der Beförderung oder Versendung ... Endes der Beförderung oder Versendung der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände im Bestimmungsmitgliedstaat;  ... oder Versendung der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände im Bestimmungsmitgliedstaat; 4. das Entgelt für die ... Gegenstände; 5. den Tag des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Sinne des § 6b Absatz 2 Nummer 2 ; 6. die handelsübliche Bezeichnung und Menge der auf Veranlassung des ... die handelsübliche Bezeichnung und Menge der auf Veranlassung des Unternehmers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 aus dem Lager entnommenen Gegenstände; 7. die handelsübliche Bezeichnung der ... entnommenen Gegenstände; 7. die handelsübliche Bezeichnung der im Sinne des § 6b Absatz 6 Satz 4 zerstörten oder fehlenden Gegenstände und den Tag der Zerstörung, des Verlusts oder ... festgestellt wurde. Wenn der Inhaber des Lagers, in das der Gegenstand im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 befördert oder versendet wird, nicht mit dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer ... 6b Absatz 1 Nummer 1 befördert oder versendet wird, nicht mit dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5 identisch ist, ist der Unternehmer von den Aufzeichnungen nach Satz 1 ... oder versendet wird, nicht mit dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5 identisch ist, ist der Unternehmer von den Aufzeichnungen nach Satz 1 Nummer 3, 6 und 7 ...

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 11 JStG 2020 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 1512) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6b Absatz 3 und 6 Satz 1 werden jeweils die Wörter „(§ 6a Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 6 Nummer 3 werden nach der Angabe „ § 6b Absatz 1" die Wörter „oder 4 oder ein Erwerberwechsel nach § 6b Absatz ... Angabe „§ 6b Absatz 1" die Wörter „oder 4 oder ein Erwerberwechsel nach § 6b Absatz 5" eingefügt. b) Absatz 7 Satz 1 Nummer 2a wird wie folgt gefasst: ... einen Erwerberwechsel im Sinne des Absatzes 6 Nummer 3: a) in den Fällen des § 6b Absatz 1 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und ... des § 6b Absatz 1 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 , b) in den Fällen des § 6b Absatz 4 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ... Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3, b) in den Fällen des § 6b Absatz 4 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des ... 4 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 oder c) in den Fällen des § 6b Absatz 5 die ... im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 oder c) in den Fällen des § 6b Absatz 5 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des ... 5 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 sowie die des neuen Erwerbers;". 6. § 24 wird wie folgt geändert: ...