Zitierungen von § 6b UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6b UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1a UStG Innergemeinschaftlicher Erwerb (vom 01.01.2020)
... Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne des Absatzes 2 liegt nicht vor in den Fällen des § 6b . (3) Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne der Absätze 1 und 2 liegt nicht ...
§ 3 UStG Lieferung, sonstige Leistung (vom 01.07.2021)
... gilt als Lieferer. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in den Fällen des § 6b . (1b) Einer Lieferung gegen Entgelt werden gleichgestellt 1. die ...
§ 18a UStG Zusammenfassende Meldung (vom 01.01.2021)
... im Sinne des § 6a Absatz 2; 3. eine Beförderung oder Versendung im Sinne des § 6b Absatz 1 oder 4 oder ein Erwerberwechsel nach § 6b Absatz 5. (7) Die Zusammenfassende ... oder Versendung im Sinne des § 6b Absatz 1 oder 4 oder ein Erwerberwechsel nach § 6b Absatz 5 . (7) Die Zusammenfassende Meldung muss folgende Angaben enthalten:  ... oder einen Erwerberwechsel im Sinne des Absatzes 6 Nummer 3: a) in den Fällen des § 6b Absatz 1 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und ... des § 6b Absatz 1 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 , b) in den Fällen des § 6b Absatz 4 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ... Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3, b) in den Fällen des § 6b Absatz 4 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des ... 4 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 oder c) in den Fällen des § 6b Absatz 5 die ... im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 oder c) in den Fällen des § 6b Absatz 5 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des ... 5 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 sowie die des neuen Erwerbers; 3. für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ...
§ 22 UStG Aufzeichnungspflichten (vom 01.07.2021)
... Umsatzsteuer aufzuzeichnen. (4f) Der Unternehmer, der nach Maßgabe des § 6b einen Gegenstand aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates ... 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5; 2. den Abgangsmitgliedstaat; 3. den ... die vollständige Anschrift des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5 ; 2. den Abgangsmitgliedstaat; 3. den Bestimmungsmitgliedstaat; 4. ... oder Versendung im Abgangsmitgliedstaat; 5. die von dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; 6. den ... Abgangsmitgliedstaat; 5. die von dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; 6. den vollständigen Namen und die ... in das Lager gelangten Gegenstände; 10. den Tag der Lieferung im Sinne des § 6b Absatz 2 ; 11. das Entgelt für die Lieferung nach Nummer 10 sowie die handelsübliche ... im Fall des einer innergemeinschaftlichen Lieferung gleichgestellten Verbringens im Sinne des § 6b Absatz 3 ; 14. die Bemessungsgrundlage der nach § 6b Absatz 4 Nummer 1 in den ... Verbringens im Sinne des § 6b Absatz 3; 14. die Bemessungsgrundlage der nach § 6b Absatz 4 Nummer 1 in den Abgangsmitgliedstaat zurückgelangten Gegenstände und den Tag des Beginns dieser ... (4g) Der Unternehmer, an den der Gegenstand nach Maßgabe des § 6b geliefert werden soll, hat über diese Lieferung gesondert Aufzeichnungen zu führen. ... müssen folgende Angaben enthalten: 1. die von dem Unternehmer im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; 2. die handelsübliche Bezeichnung ... handelsübliche Bezeichnung und Menge der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände; 3. den Tag des Endes der ... und Menge der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände; 3. den Tag des Endes der Beförderung oder Versendung ... Endes der Beförderung oder Versendung der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände im Bestimmungsmitgliedstaat; 4. ... oder Versendung der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände im Bestimmungsmitgliedstaat; 4. das Entgelt für die ... Gegenstände; 5. den Tag des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Sinne des § 6b Absatz 2 Nummer 2 ; 6. die handelsübliche Bezeichnung und Menge der auf Veranlassung des Unternehmers ... die handelsübliche Bezeichnung und Menge der auf Veranlassung des Unternehmers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 aus dem Lager entnommenen Gegenstände; 7. die handelsübliche Bezeichnung der ... entnommenen Gegenstände; 7. die handelsübliche Bezeichnung der im Sinne des § 6b Absatz 6 Satz 4 zerstörten oder fehlenden Gegenstände und den Tag der Zerstörung, des Verlusts oder ... wurde. Wenn der Inhaber des Lagers, in das der Gegenstand im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 befördert oder versendet wird, nicht mit dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer ... 6b Absatz 1 Nummer 1 befördert oder versendet wird, nicht mit dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5 identisch ist, ist der Unternehmer von den Aufzeichnungen nach Satz 1 ... oder versendet wird, nicht mit dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5 identisch ist, ist der Unternehmer von den Aufzeichnungen nach Satz 1 Nummer 3, 6 und 7 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 12 EMobStFG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
...  a) Nach der Angabe zu § 6a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 6b Konsignationslagerregelung". b) Die Angabe zu § 25d wird wie folgt ... Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne des Absatzes 2 liegt nicht vor in den Fällen des § 6b ." 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1a wird ... Satz angefügt: „Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in den Fällen des § 6b ." b) Absatz 6 Satz 5 und 6 wird aufgehoben. c) Nach Absatz 6 wird ... Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet." 8. Nach § 6a wird folgender § 6b eingefügt: „§ 6b Konsignationslagerregelung (1) Für ... 8. Nach § 6a wird folgender § 6b eingefügt: „ § 6b Konsignationslagerregelung (1) Für die Beförderung oder Versendung eines ... 3 wird angefügt: „3. eine Beförderung oder Versendung im Sinne des § 6b Absatz 1 ." c) Nach Absatz 7 Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:  ... Sinne des Absatzes 6 Nummer 3: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 oder des § 6b Absatz 5;". 15. In § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 wird die ... des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 oder des § 6b Absatz 5 ;". 15. In § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „Nr. 11 bis ... 4f und 4g eingefügt: „(4f) Der Unternehmer, der nach Maßgabe des § 6b einen Gegenstand aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates ... 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5; 2. den Abgangsmitgliedstaat; 3. den ... die vollständige Anschrift des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5 ; 2. den Abgangsmitgliedstaat; 3. den Bestimmungsmitgliedstaat;  ... oder Versendung im Abgangsmitgliedstaat; 5. die von dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; 6. den ... Abgangsmitgliedstaat; 5. die von dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; 6. den vollständigen Namen und die ... in das Lager gelangten Gegenstände; 10. den Tag der Lieferung im Sinne des § 6b Absatz 2 ; 11. das Entgelt für die Lieferung nach Nummer 10 sowie die handelsübliche ... im Fall des einer innergemeinschaftlichen Lieferung gleichgestellten Verbringens im Sinne des § 6b Absatz 3 ; 14. die Bemessungsgrundlage der nach § 6b Absatz 4 Nummer 1 in den ... Verbringens im Sinne des § 6b Absatz 3; 14. die Bemessungsgrundlage der nach § 6b Absatz 4 Nummer 1 in den Abgangsmitgliedstaat zurückgelangten Gegenstände und den Tag des Beginns dieser ... oder Versendung. (4g) Der Unternehmer, an den der Gegenstand nach Maßgabe des § 6b geliefert werden soll, hat über diese Lieferung gesondert Aufzeichnungen zu führen. ... müssen folgende Angaben enthalten: 1. die von dem Unternehmer im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; 2. die handelsübliche Bezeichnung ... handelsübliche Bezeichnung und Menge der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände; 3. den Tag des Endes der ... und Menge der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände; 3. den Tag des Endes der Beförderung oder Versendung ... Endes der Beförderung oder Versendung der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände im Bestimmungsmitgliedstaat;  ... oder Versendung der für den Unternehmer als Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 oder des § 6b Absatz 5 bestimmten Gegenstände im Bestimmungsmitgliedstaat; 4. das Entgelt für die ... Gegenstände; 5. den Tag des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Sinne des § 6b Absatz 2 Nummer 2 ; 6. die handelsübliche Bezeichnung und Menge der auf Veranlassung des ... die handelsübliche Bezeichnung und Menge der auf Veranlassung des Unternehmers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 aus dem Lager entnommenen Gegenstände; 7. die handelsübliche Bezeichnung der ... entnommenen Gegenstände; 7. die handelsübliche Bezeichnung der im Sinne des § 6b Absatz 6 Satz 4 zerstörten oder fehlenden Gegenstände und den Tag der Zerstörung, des Verlusts oder ... festgestellt wurde. Wenn der Inhaber des Lagers, in das der Gegenstand im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 befördert oder versendet wird, nicht mit dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer ... 6b Absatz 1 Nummer 1 befördert oder versendet wird, nicht mit dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5 identisch ist, ist der Unternehmer von den Aufzeichnungen nach Satz 1 ... oder versendet wird, nicht mit dem Erwerber im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 oder des § 6b Absatz 5 identisch ist, ist der Unternehmer von den Aufzeichnungen nach Satz 1 Nummer 3, 6 und 7 ...

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 11 JStG 2020 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 1512) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6b Absatz 3 und 6 Satz 1 werden jeweils die Wörter „(§ 6a Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 6 Nummer 3 werden nach der Angabe „ § 6b Absatz 1" die Wörter „oder 4 oder ein Erwerberwechsel nach § 6b Absatz ... Angabe „§ 6b Absatz 1" die Wörter „oder 4 oder ein Erwerberwechsel nach § 6b Absatz 5" eingefügt. b) Absatz 7 Satz 1 Nummer 2a wird wie folgt gefasst: ... einen Erwerberwechsel im Sinne des Absatzes 6 Nummer 3: a) in den Fällen des § 6b Absatz 1 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und ... des § 6b Absatz 1 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 , b) in den Fällen des § 6b Absatz 4 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ... Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3, b) in den Fällen des § 6b Absatz 4 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des ... 4 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 oder c) in den Fällen des § 6b Absatz 5 die ... im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 oder c) in den Fällen des § 6b Absatz 5 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des ... 5 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ursprünglich vorgesehenen Erwerbers im Sinne des § 6b Absatz 1 Nummer 1 und 3 sowie die des neuen Erwerbers;". 6. § 24 wird wie folgt geändert: ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed