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Zitierungen von § 23 UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 16 JStG 2022 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 23 wie folgt gefasst: „§ 23 (weggefallen)". 2. § 2 Absatz ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 23 wie folgt gefasst: „ § 23 (weggefallen) ". 2. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... der Nummer 1 erfüllt." 6. In § 15a Absatz 7 wird die Angabe „ §§ 23 , 23a oder 24" durch die Angabe „§§ 23a oder 24" ersetzt. 7. ... Abschlüsse macht oder hierzu gesetzlich verpflichtet ist,". 10. § 23 wird aufgehoben. 11. In § 23a Absatz 2 wird die Angabe „35.000 Euro" ... Euro" ersetzt. 12. In § 26 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „, § 23 Abs. 3" gestrichen. 13. § 27 wird wie folgt geändert: a) ...
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