Zitierungen von § 11 DBGrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 DBGrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DBGrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG)
Artikel 1 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 2 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
§ 26 BEZNG Übertragung von Liegenschaften auf Dritte (vom 08.09.2015)
... (7) Für die Übertragung nach Absatz 1 und die Rückübertragung gilt § 11 Abs. 2 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes ...


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