Zitierungen von § 17 DBGrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 DBGrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DBGrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 DBGrG Übergangsmandat der örtlichen Personalräte
... Betriebsräte und haben die Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz; § 17 Abs. 2 bleibt unberührt. Das Übergangsmandat endet, sobald in den Betrieben oder ...
§ 23 DBGrG Anwendung von Vorschriften auf ausgegliederte Gesellschaften
... §§ 12, 13, 17 , 19, 21 und 22 gelten entsprechend für die nach § 2 Abs. 1 ausgegliederten ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG)
Artikel 1 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 2 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
§ 30 BEZNG Auflösung des Bundeseisenbahnvermögens (vom 08.09.2015)
... oder die Bundesschuldenverwaltung zu übertragen. (2) Die nach § 17 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes gebildeten besonderen Personalvertretungen, Jugend- und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 21 BPersVGNG Änderung des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes
... § 17 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2386; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 1 des ...


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