Zitierungen von § 6d WPflG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6d WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPflG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WPflG Geltung der folgenden Vorschriften (vom 13.04.2013)
... §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder ...
§ 4 WPflG Arten des Wehrdienstes (vom 09.08.2019)
...  5. die Hilfeleistung im Innern (§ 6c), 6. die Hilfeleistung im Ausland ( § 6d ) und 7. den unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.  ... nach § 6b, die Hilfeleistung im Innern nach § 6c und die Hilfeleistung im Ausland nach § 6d ...
§ 44 WPflG Zustellung, Vorführung und Zuführung (vom 09.08.2008)
... zu einer Hilfeleistung im Innern (§ 6c), einer Hilfeleistung im Ausland (§ 6d ) oder einer Wehrübung, die als Bereitschaftsdienst angeordnet ist (§ 6 Abs. 6) oder die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
neugefasst durch B. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 2055; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 16 ArbPlSchG Sonstige Geltung des Gesetzes (vom 01.01.2020)
... der Hilfeleistung im Innern (§ 6c des Wehrpflichtgesetzes) und der Hilfeleistung im Ausland ( § 6d des Wehrpflichtgesetzes ) mit der Maßgabe, dass die Vorschriften über Wehrübungen entsprechend anzuwenden ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 82 SVG Heilbehandlung in besonderen Fällen (vom 09.08.2019)
... Hilfeleistung im Innern nach § 6c des Wehrpflichtgesetzes, eine Hilfeleistung im Ausland nach § 6d des Wehrpflichtgesetzes oder ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 1 WehrRÄndG 2008 Wehrpflichtgesetz
... a) Nach der Angabe zu § 6c wird folgende Angabe eingefügt: „§ 6d Hilfeleistung im Ausland". b) Die Angabe zu § 27 wird wie folgt gefasst: ... wird folgende Nummer 6 eingefügt: „6. die Hilfeleistung im Ausland (§ 6d ) und". cc) Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7 und wie folgt gefasst:  ... der Angabe „§ 6c" die Angabe „und die Hilfeleistung im Ausland nach § 6d " eingefügt. bb) Die Sätze 4 und 5 werden aufgehoben. 4. In ... zivil-militärischen Zusammenarbeit." 7. Nach § 6c wird folgender § 6d eingefügt: „§ 6d Hilfeleistung im Ausland (1) Zu ... 7. Nach § 6c wird folgender § 6d eingefügt: „§ 6d Hilfeleistung im Ausland (1) Zu Verwendungen der Streitkräfte im Rahmen von ... der Angabe „(6c)" ein Komma und die Angabe „einer Hilfeleistung im Ausland (§ 6d )" eingefügt. b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die ...
Artikel 9 WehrRÄndG 2008 Arbeitsplatzschutzgesetz
... 6c des Wehrpflichtgesetzes)" die Angabe „und der Hilfeleistung im Ausland (§ 6d des Wehrpflichtgesetzes)" eingefügt. d) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz ...
Artikel 10 WehrRÄndG 2008 Unterhaltssicherungsgesetz
... 6c des Wehrpflichtgesetzes" die Angabe „oder einer Hilfeleistung im Ausland nach § 6d des Wehrpflichtgesetzes" eingefügt. 3. § 4a Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt ...
Artikel 11 WehrRÄndG 2008 Soldatenversorgungsgesetz
... im Innern nach § 6c des Wehrpflichtgesetzes oder eine Hilfeleistung im Ausland nach § 6d des Wehrpflichtgesetzes anschließt. Für Personen, die auf Grund freiwilliger ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
...  „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ...
Artikel 7 WehrRÄndG 2011 Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... im Innern nach § 6c des Wehrpflichtgesetzes oder einer Hilfeleistung im Ausland nach § 6d des Wehrpflichtgesetzes teilnehmen oder unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- und ...
Artikel 8 WehrRÄndG 2011 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... im Innern nach § 6c des Wehrpflichtgesetzes, eine Hilfeleistung im Ausland nach § 6d des Wehrpflichtgesetzes oder ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
neugefasst durch B. v. 26.08.2008 BGBl. I S. 1774; aufgehoben durch Artikel 5 Abs. 2 G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1061
§ 2 USG Leistungsberechtigte und Leistungsarten (vom 13.04.2013)
... im Innern nach § 6c des Wehrpflichtgesetzes oder einer Hilfeleistung im Ausland nach § 6d des Wehrpflichtgesetzes teilnehmen oder unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- und ...

Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Artikel 2 G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1061, 1062; aufgehoben durch Artikel 34 Abs. 7 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
§ 1 USG Anwendungsbereich (vom 01.09.2019)
... im Innern nach § 6c des Wehrpflichtgesetzes, 4. Hilfeleistungen im Ausland nach § 6d des Wehrpflichtgesetzes und 5. den unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall nach § 4 ...


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