interne Verweise§ 12 WPflG Zurückstellung vom Wehrdienst (vom 18.06.2009) ... nicht wehrdienstfähig ist, 2. wer, abgesehen von den Fällen des § 10 , Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in ...
§ 24 WPflG Wehrüberwachung; Haftung (vom 09.08.2019) ... wehrdienstfähig sind (§ 9), 2. vom Wehrdienst dauernd ausgeschlossen sind ( § 10 ), 3. vom Wehrdienst befreit sind (§ 11), 4. als Kriegsdienstverweigerer ... 1. den Eintritt von Tatsachen, die eine Wehrdienstausnahme nach den §§ 9 bis 11 Abs. 1 begründen, 2. den Eintritt von Tatsachen, die eine ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes ... „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ... ist. Abschnitt 7 gilt nicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall." 3. In § 10 Nummer 3 wird die Angabe „§ 64 oder § 66" durch die Angabe „den ... 17 Monaten anschließendem freiwilligem zusätzlichem Wehrdienst. (2) § 10 gilt entsprechend. § 55 Verpflichtung (1) Die ...
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