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Zitierungen von § 15 WPflG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WPflG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 WPflG Anwendung dieses Gesetzes (vom 01.01.2026)
... gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze. (2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. (3) Außerhalb des Spannungs- ... (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45. (4) Die §§ 15a und 16 sind nur ...
§ 15a WPflG Bereitschaftserklärung (vom 01.01.2026)
... Jede nach § 15 erfasste Person hat auf Aufforderung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der ...
§ 15b WPflG Datenverarbeitung (vom 01.01.2026)
... Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf die nach den §§ 15 bis 15a erhobenen personenbezogenen Daten neben den dort aufgeführten Zwecken nur für ...
§ 15c WPflG Datenaktualisierung (vom 01.01.2026)
... Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist berechtigt, die Daten nach § 15 zum Zweck der Aktualisierung erneut abzurufen. Die Berechtigung zum Datenabruf endet mit ...
Zitat in folgenden Normen
Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 09.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 7
§ 58i SG Freiwillige Bereitschaftserklärung; Datenverarbeitung (vom 01.01.2026)
... im automatisierten Abrufverfahren nach den §§ 34a und 38 des Bundesmeldegesetzes die in § 15 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes genannten Daten folgender Personen abrufen und weiterverarbeiten: 1. Personen, die ...
§ 77 SG Dienstleistungsüberwachung; Haftung (vom 01.01.2026)
... im automatisierten Abrufverfahren nach den §§ 34a und 38 des Bundesmeldegesetzes die in § 15 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes genannten Daten abrufen und weiterverarbeiten. Im Falle der Unmöglichkeit des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 4 BwEinsatzBerStG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... der Bundeswehr zur Vorbereitung von Einberufungen und Heranziehungen die Daten nach § 15 Absatz 3 ; 2. die Meldung nach § 24 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 ist innerhalb von 48 Stunden ...
Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Artikel 1 WDModG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... 6a Freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes". c) Nach der Angabe zu § 15 wird die folgende Angabe eingefügt: „§ 15a ... gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze. (2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. (3) Außerhalb des Spannungs- ... (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45. (4) Die §§ 15a und 16 sind nur auf ... Ausnahme der Erfassung" gestrichen. b) Absatz 2 wird gestrichen. 10. § 15 wird durch die folgenden §§ 15 bis 15d ersetzt: „§ 15 ... b) Absatz 2 wird gestrichen. 10. § 15 wird durch die folgenden §§ 15 bis 15d ersetzt: „§ 15 Erfassung (1) Das Bundesamt für das ... 10. § 15 wird durch die folgenden §§ 15 bis 15d ersetzt: „ § 15 Erfassung (1) Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf zum ... anzuwenden. § 15a Bereitschaftserklärung (1) Jede nach § 15 erfasste Person hat auf Aufforderung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der ... (1) Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf die nach den §§ 15 bis 15a erhobenen personenbezogenen Daten neben den dort aufgeführten Zwecken nur für ... Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist berechtigt, die Daten nach § 15 zum Zweck der Aktualisierung erneut abzurufen. Die Berechtigung zum Datenabruf endet mit dem ... das Gleiche gilt bei männlichen Personen, die der Erfassung unentschuldigt fernbleiben ( § 15 Absatz 6 )" gestrichen. 20. § 45 wird durch den folgenden § 45 ersetzt: ...
Artikel 3 WDModG Änderung des Soldatengesetzes
... im automatisierten Abrufverfahren nach den §§ 34a und 38 des Bundesmeldegesetzes die in § 15 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes genannten Daten folgender Personen abrufen und weiterverarbeiten: 1. Personen, die ... im automatisierten Abrufverfahren nach den §§ 34a und 38 des Bundesmeldegesetzes die in § 15 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes genannten Daten abrufen und weiterverarbeiten. Im Falle der Unmöglichkeit des Datenabrufs ist ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 1 WehrRÄndG 2008 Wehrpflichtgesetz
... Wörter Die Dienstbehörde oder der Arbeitgeber" ersetzt. 12. § 15 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden Satz 3 aufgehoben und im ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ...
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