interne Verweise§ 15 WPflG Erfassung (vom 18.06.2009) ... ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfasst werden. Die Absätze 1 bis 5 und § 17 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 gelten ...
§ 16 WPflG Zweck der Musterung (vom 09.08.2019) ... von diesem Zeitpunkt an finden auf diese männlichen Personen die Absätze 1 und 2, §§ 17 , 19, 20a, 21, 24, 24b und 25 ...
§ 20b WPflG Überprüfungsuntersuchung; Anhörung (vom 09.08.2019) ... vorzustellen und ärztlich untersuchen zu lassen. Auf die Untersuchung findet § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 10 Anwendung. Das Ergebnis der Untersuchung und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen ...
§ 29 WPflG Entlassung (vom 23.12.2023) ... oder von hierzu bestimmten Ärzten untersuchen zu lassen. Auf die Untersuchung ist § 17 Abs. 6 anzuwenden. Das Recht des Soldaten, darüber hinaus Gutachten von Ärzten seiner ...
§ 45 WPflG Bußgeldvorschriften (vom 09.08.2019) ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 17 Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 4 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 1 WehrRÄndG 2008 Wehrpflichtgesetz ... 5 Satz 2 wird aufgehoben. 13. In § 16 Abs. 3 wird die Angabe §§ 17 , 19, 20a, 21, 24 und 24b bis 27" durch die Angabe §§ 17, 19, 20a, 21, 24, 24b ... §§ 17, 19, 20a, 21, 24 und 24b bis 27" durch die Angabe §§ 17 , 19, 20a, 21, 24, 24b und 25" ersetzt. 14. § 17 wird wie folgt ... die Angabe §§ 17, 19, 20a, 21, 24, 24b und 25" ersetzt. 14. § 17 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: ... § 20b wird wie folgt geändert: a) In Satz 4 wird die Angabe § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 7" durch die Angabe § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und ... 4 wird die Angabe § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 7" durch die Angabe § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 10" ersetzt. b) Nach Satz 6 wird folgender Satz ... § 23 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 wird die Angabe § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 7" durch die Angabe § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und ... 3 wird die Angabe § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 7" durch die Angabe § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 10" ersetzt. b) Nach Satz 3 wird folgender Satz ... bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst: Auf die Untersuchung ist § 17 Abs. 6 anzuwenden." c) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe Absatz 1 Satz 3 ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
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