Zitierungen von § 33 WPflG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPflG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WPflG Geltung der folgenden Vorschriften (vom 13.04.2013)
... §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG)
G. v. 18.08.1972 BGBl. I S. 1834; zuletzt geändert durch Artikel 24 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 53 BGSG Zuständigkeit, Verfahren, anwendbare Vorschriften (vom 27.06.2020)
... mit dem die Verpflichtung zum Polizeivollzugsdienst im Bundesgrenzschutz aufgehoben wird, gelten § 33 Abs. 5 und 8 sowie § 35 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes entsprechend. (4) Im übrigen sind ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 4 BwEinsatzBerStG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... durch die Wörter „Karrierecenter der Bundeswehr" ersetzt. 12. In § 33 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 und § 35 Satz 3 werden jeweils die Wörter „die Wehrbereichsverwaltung" durch ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
...  „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ...


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