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Zitierungen von § 45 WPflG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPflG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WPflG Anwendung dieses Gesetzes (vom 01.01.2026)
... gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze. (2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. (3) Außerhalb des Spannungs- ... Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45 . (4) Die §§ 15a und 16 sind nur auf Betroffene anzuwenden, die nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 4 BwEinsatzBerStG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... „und 93 Absatz 2 Nummer 3" durch die Angabe „bis 29e" ersetzt. 6. § 45 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter ...

Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Artikel 1 WDModG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze. (2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. (3) Außerhalb des Spannungs- ... Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45 . (4) Die §§ 15a und 16 sind nur auf Betroffene anzuwenden, die nach dem 31. ... die der Erfassung unentschuldigt fernbleiben (§ 15 Absatz 6)" gestrichen. 20. § 45 wird durch den folgenden § 45 ersetzt: „§ 45 ... (§ 15 Absatz 6)" gestrichen. 20. § 45 wird durch den folgenden § 45 ersetzt: „§ 45 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig ... 20. § 45 wird durch den folgenden § 45 ersetzt: „ § 45 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 1 WehrRÄndG 2008 Wehrpflichtgesetz
... (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt." 29. § 45 Abs. 1 Nr. 2 wird aufgehoben. 30. In § 48 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 wird die Angabe ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
...  „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ...
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