(1) Die Laufbahn des mittleren Dienstes im Verfassungsschutz des Bundes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
- 1.
- im Vorbereitungsdienst Regierungssekretäranwärterin/Regierungssekretäranwärter
- 2.
- in der Probezeit bis zur Anstellung Regierungssekretärin zur Anstellung (z. A.)/Regierungssekretär zur Anstellung (z. A.)
- 3.
- im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 6) Regierungssekretärin/Regierungssekretär
- 3.
- in den Beförderungsämtern der
- a)
- Besoldungsgruppe A 7 Regierungsobersekretärin/Regierungsobersekretär
- b)
- Besoldungsgruppe A 8 Regierungshauptsekretärin/Regierungshauptsekretär
- c)
- Besoldungsgruppe A 9 Amtsinspektorin/Amtsinspektor.
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.