(1) Der Grundlehrgang vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern insbesondere Grundkenntnisse über die Strukturprinzipien der deutschen Staats- und Verfassungsordnung sowie die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes.
(2) Diese Grundkenntnisse sollen den Anwärterinnen und Anwärtern in den Praktika das Verständnis für Verwaltungszusammenhänge und Verwaltungshandeln, insbesondere auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes, ermöglichen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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§ 24 LAP-mDVerfSchV Leistungsnachweise (vom 05.04.2017) ... (schriftlich oder mündlich) mit Aufgaben aus den in § 14 Abs. 2 Satz 2 und § 16 Abs. 1 genannten Lehrbereichen zu fertigen. (3) Während des Aufbaulehrganges sind drei ... sind drei schriftliche Aufsichtsarbeiten mit Aufgaben aus den in § 14 Abs. 2 Satz 2 und § 16 Abs. 1 genannten Lehrbereichen zu fertigen. (4) Während des Abschlusslehrganges, ... Leistungstests in schriftlicher oder mündlicher Form aus den in § 14 Abs. 2 Satz 2 und § 16 Abs. 1 genannten Lehrbereichen zu erbringen. (5) Während der praxisbezogenen ...
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
V. v. 24.11.2006 BGBl. I S. 2676
Artikel 1 1. LAP-mDVerfSchVÄndV ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Grundlehrgang". b) Die ... a) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Grundlehrgang". b) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst: ... des öffentlichen Dienstes, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen." 5. § 16 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 16 Grundlehrgang". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Der ... ersetzt. b) In den Absätzen 2 bis 4 wird jeweils die Angabe „§ 16 Abs. 1" durch die Angabe „§ 14 Abs. 2 Satz 2 und § 16 Abs. 1" ... Angabe „§ 16 Abs. 1" durch die Angabe „§ 14 Abs. 2 Satz 2 und § 16 Abs. 1" ersetzt. c) In Absatz 8 Satz 1 wird die Angabe ... ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 16 Abs. 1" durch die Angabe „§ 14 Abs. 2 Satz 2 und § 16 Abs. 1" ... Angabe „§ 16 Abs. 1" durch die Angabe „§ 14 Abs. 2 Satz 2 und § 16 Abs. 1" ersetzt. c) In Absatz 7 Satz 1 wird das Wort ... ersetzt. 13. In § 34 Abs. 1 wird die Angabe „§ 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 7" durch die Angabe „§ 14 Abs. 2 Satz 2" ersetzt. ...