Zitierungen von § 7 VersStG 2021

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 VersStG 2021 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersStG 2021 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 VersStG 2021 Steuerberechnung, Steuerentstehung, Steuerausweis (vom 10.12.2020)
... entsteht die Steuer mit der Zahlung des Versicherungsentgelts, wenn der Zahlende nach § 7 selbst entrichtungspflichtig ist, anderenfalls mit Entgegennahme des Versicherungsentgelts. ...
§ 8 VersStG 2021 Anmeldung, Fälligkeit (vom 07.04.2021)
... Der Steuerentrichtungsschuldner nach § 7 Absatz 2, 3, 4 oder Absatz 5 hat innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf eines jeden Anmeldungszeitraums 1. eine ... ist Anmeldungszeitraum das Kalenderjahr. (3) Hat der Versicherungsnehmer nach § 7 Absatz 6 die Steuer zu entrichten, so hat er innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem das ...
§ 9 VersStG 2021 Erstattung, Nachentrichtung der Steuer (vom 10.12.2020)
... nicht zu erheben gewesen wäre. Die Steuer wird dem Steuerentrichtungsschuldner ( § 7 Absatz 2 bis 5 ) oder dem Haftenden (§ 7 Absatz 7) für Rechnung des Steuerschuldners und im Fall des ... Steuer wird dem Steuerentrichtungsschuldner (§ 7 Absatz 2 bis 5) oder dem Haftenden ( § 7 Absatz 7 ) für Rechnung des Steuerschuldners und im Fall des § 7 Absatz 6 dem Versicherungsnehmer ... 5) oder dem Haftenden (§ 7 Absatz 7) für Rechnung des Steuerschuldners und im Fall des § 7 Absatz 6 dem Versicherungsnehmer erstattet. Die Steuer wird nicht erstattet, wenn die ...
§ 10 VersStG 2021 Aufzeichnungspflichten, Außenprüfung, Änderung nach Außenprüfung (vom 10.12.2020)
...  8. die schriftliche Bevollmächtigung im Sinne des § 7 Absatz 4 und 5 , 9. bei der offenen Mitversicherung die vorliegenden Informationen über die ... Mitversicherer sowie deren jeweilige Anteile am Vertrag. Wer nach § 7 Absatz 4 steuerentrichtungspflichtig ist, hat den Gesamtbetrag des Versicherungsentgelts sowie die Nummern ... der Feststellung der steuerlichen Verhältnisse anderer Personen dient, die gemäß § 7 Steuerschuldner oder Steuerentrichtungsschuldner sind oder für die Steuerentrichtung ... die eine Versicherung im Sinne des § 2 vereinbart haben oder die gemäß § 7 Steuerschuldner oder Steuerentrichtungsschuldner sind oder für die Steuerentrichtung ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung (VersStDV 2021)
neugefasst durch B. v. 27.04.2021 BGBl. I S. 938
§ 1 VersStDV 2021 Begriffsbestimmungen (vom 10.12.2020)
...  (7) Als zur Entgegennahme des Versicherungsentgelts Bevollmächtigter im Sinne des § 7 Absatz 3 des Gesetzes gilt der nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes von ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2659
Artikel 1 VStRuaÄndG Änderung des Versicherungsteuergesetzes
... deutsche Seeschiffsregister eingetragen ist," gestrichen. 6. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:  ... b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Hat der Versicherungsnehmer nach § 7 Absatz 6 die Steuer zu entrichten, so hat er innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem das ...
Artikel 2 VStRuaÄndG Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
...  (7) Als zur Entgegennahme des Versicherungsentgelts Bevollmächtigter im Sinne des § 7 Absatz 3 des Gesetzes gilt der nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes von ...

Verkehrsteueränderungsgesetz (VerkehrStÄndG)
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Artikel 1 VerkehrStÄndG Änderung des Versicherungsteuergesetzes
... Steuerentstehung, Steuerausweis § 5". b) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: „Steuerschuldner, Steuerentrichtungsschuldner, Haftende ... folgt gefasst: „Steuerschuldner, Steuerentrichtungsschuldner, Haftende § 7 ". c) Die Angabe zu § 7a wird wie folgt gefasst:  ... entsteht die Steuer mit der Zahlung des Versicherungsentgelts, wenn der Zahlende nach § 7 selbst entrichtungspflichtig ist, anderenfalls mit Entgegennahme des Versicherungsentgelts. Im ... gegen die Gefahren der See versichert ist;". 7. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Steuerschuldner, Steuerentrichtungsschuldner, ... 7. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Steuerschuldner, Steuerentrichtungsschuldner, Haftende (1) Steuerschuldner ist der ... 8 Anmeldung, Fälligkeit (1) Der Steuerentrichtungsschuldner nach § 7 Absatz 2, 3, 4 oder Absatz 5 hat innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf eines jeden ... ist Anmeldungszeitraum das Kalenderjahr. (3) Hat der Versicherungsnehmer nach § 7 Absatz 6 die Steuer zu entrichten, so ist innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem ... nicht zu erheben gewesen wäre. Die Steuer wird dem Steuerentrichtungsschuldner (§ 7 Absatz 2 bis 5) oder dem Haftenden (§ 7 Absatz 7) für Rechnung des Steuerschuldners und ... Steuer wird dem Steuerentrichtungsschuldner (§ 7 Absatz 2 bis 5) oder dem Haftenden (§ 7 Absatz 7) für Rechnung des Steuerschuldners und im Fall des § 7 Absatz 6 dem ... dem Haftenden (§ 7 Absatz 7) für Rechnung des Steuerschuldners und im Fall des § 7 Absatz 6 dem Versicherungsnehmer erstattet. (2) Die Steuer wird nicht erstattet, wenn ... (1) Alle Gesamtschuldner im Sinne des § 7 Absatz 8 Satz 1, die nach der Abgabenordnung oder anderen Gesetzen aufzeichnungspflichtig sind, ... 8. die schriftliche Bevollmächtigung im Sinne des § 7 Absatz 4 und 5. Wer nach § 7 Absatz 4 steuerentrichtungspflichtig ist, hat den ... Bevollmächtigung im Sinne des § 7 Absatz 4 und 5. Wer nach § 7 Absatz 4 steuerentrichtungspflichtig ist, hat den Gesamtbetrag des Versicherungsentgelts sowie die ... der steuerlichen Verhältnisse anderer Personen dient, die gemäß § 7 Steuerschuldner oder Steuerentrichtungsschuldner sind oder für die Steuerentrichtung ... die eine Versicherung im Sinne des § 2 vereinbart haben oder die gemäß § 7 Steuerschuldner oder Steuerentrichtungsschuldner sind oder für die Steuerentrichtung ...


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