Artikel 1 - Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und zur Änderung von Vorschriften auf den Gebieten der Land- und Ernährungswirtschaft (BLEGuÄndG k.a.Abk.)

G. v. 02.08.1994 BGBl. I S. 2018; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 780-8/1 Organisation der Landwirtschaft
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Artikel 1 Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLEG)


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLEG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und zur Änderung von Vorschriften auf den Gebieten der Land- und Ernährungswirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BLEGuÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BLEGuÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 96 BLEGuÄndG Inkrafttreten
...  1 tritt hinsichtlich des § 8 Abs. 1 und des § 16 des Gesetzes über die Errichtung ...


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